Moin Andreas,

Am Mittwoch, den 08.10.2014, 22:44 +0200 schrieb Andreas Edler:


> 
> Eine Anmeldepflicht besteht demnach nicht! Ein Café ist kein
> Telekommunikationsanbieter. Das Gewerbe in §6 zielt auf den Betrieb
> von Telekommunikationsanlagen ab und nicht auf irgendein Gewerbe, in
> dem kostenlos(!) WLAN angeboten wird.

Vielen Dank für die Rückmeldung, und schön, dass nicht nur wir es
"gewagt" haben, mal bei der BNetzA anzufragen. So bekamen wir zuletzt
von manchen Menschen zu hören, damit würde man ja schlafende Hunde
wecken. Unsere Anfrage befindet sich bei der BNetzA in Bearbeitung, dank
deiner Anfrage wissen wir aber jetzt schon mehr.

viele Grüße
Björn, Freifunk Oldenburg e.V.

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