Es gibt zu dem Thema etwas von Freifunk Bad Oeynhausen http://www.freifunk-badoeynhausen.de/2014/10/anmeldung-eines-hotspots-bei-der-bundesnetzagentur/
Am 21.10.2014 21:06, schrieb Kai 'wusel' Siering: > Hi, > > schön, mit Dir direkt diskutieren zu können ;) > > On 21/10/14 18:43, Reto Mantz wrote: >> b. Öffentlichkeit >> Das "öffentlich" ist in beiden Varianten (TK-Netz/TK-Dienst) >> praktisch identisch.Das Merkmal der O?ffentlichkeit ist gegeben, wenn >> der Dienst fu?r einen unbestimmten Personenkreis verfu?gbar ist. >> >> Für (reine) Mesh-Knoten (also Knoten, die lediglich den Datenverkehr >> von anderen, ggf. öffentlich zugänglichen Knoten intern >> weiterleiten), folgt bereits hieraus, dass eine Meldepflicht nicht >> gegeben ist. Diese richten sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern >> übertragen nur den Datenverkehr, den ihnen die öffentlich >> zugänglichen Knoten zuleiten. Unternehmens-WLANs (=solche, die nur >> für die Mitarbeiter zugänglich sind, oder gelegentlich(!) mal einem >> Kunden) sind auch nicht öffentlich. >> >> Knoten, die durch Nutzer unmittelbar genutzt werden können, richten >> sich dagegen an die Öffentlichkeit. > > Äh. Technisch ist jeder Mesh-Knoten (normalerweise) auch für andere > Nutzer nutzbar(!), das ist ja der Sinn des Meshs. Ausgenommen > vielleicht Richtfunkstrecken, die man statt mit OpenWRT mit AirOS und > dann gleich mit WPA2 statt offen betreibt (tut das wer?). Der > Personenkreis mag zwar arg eingeschränkt sein (Quadcopter mit Knoten > 50m neben der US-Botschaft auf x Metern Höhe) ... > >> c. Gewerblich >> Gewerblich ist jede Ta?tigkeit, die zumindest mit der Absicht der >> Kostendeckung angeboten wird. >> >> Privatpersonen werden (solange sie nicht Geld dafür nehmen), kaum >> gewerblich handeln. > > Bei einem Verein ist dann wieder zu beachten, was der Verein mit den > Mitgliedsbeiträgen tut? Und was ist mit, wie bei uns, einem Verbund > von Privatpersonen, die Technik sponsoren, die Knoten werden von den > Aufstellern gekauft und mit IP und/oder Strom versorgt? > >> d. Ergebnis >> >> - Reine Mesh-Knoten müssen nicht gemeldet werden. >> - Unternehmens-WLANs müssen nicht gemeldet werden. >> - Knoten, die durch Privatpersonen betrieben werden, müssen nicht >> gemeldet werden. >> - Hotels, Cafes etc. werden in der Regel melden müssen. > > Kannst Du in diesem Zusammenhang bitte »Betrieb«/»betrieben werden« > einmal durchleuchten für Netze, die »komplettes Bridging« > (http://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Netzwerk-Konfiguration#Komplettes_Bridging) > machen (i. e. Gluon und andere z. B. von der Lübecker Firmware > abgeleitete Setups)? > Konkret: Ich habe hier einen Knoten (mein Eigentum), der bietet > guetersloh.freifunk.net an; Verkehr geht durch den fastd-Tunnel und > meinen DSL-Router zum nächst besten FFGT-Gateway. Dem Knoten kann ich > nur Strom und Uplink geben/nehmen, er vergibt keine IPs selber (v6-ULA > aktuell, weil dezentral möglich, ja, darauf könnte aber verzichtet > werden, öffentliche v6-Adresse kommt eh' vom Gateway). Betreibe ich > diesen Knoten? Wohl ja. Betreibe ich damit aber ein TK-Netz bzw. einen > TK-Dienst und bin somit meldepflichtig? > > Und da das bei uns intern zumindest heiß und innig diskutiert wird: > die BNetzA schreibt > (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html): > »Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel > dar, noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise > gilt ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als > Internetserviceprovider.« > > Das will man ja auch gar nicht, »Diensteanbieter« gem. §8 TMG ist das > Ziel. Lt. §2 1. »ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische > Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder > den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten > auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, > die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam > kontrolliert«, demnach würde ich ja erwarten, daß im Streitfall die > tatsächlichen Umstände relevant sind, weniger eine Meldung, die ggf. > gar nicht notwendig bis möglich wäre? > > Ich bin mir mittlerweile soweit im Klaren, daß wir mit Freifunk > Gütersloh ein »öffentliches Kommunikationsnetz« betreiben. In der > Technik aktiv sind derzeit 2 Privatpersonen, die Außendarstellung > bringt eine weitere voran, und ich würde die Zahl der semi-aktiven > Sympathisanten auf derzeit ca. 5 tippen. Technik (Gateway-Server mit > IP-Anbindung) sind komplett gesponsort (von uns), eine Kostendeckung > wird an der Stelle nicht angestrebt; insofern fällt die Gewerblichkeit > und damit die Meldepflicht? Falls nicht: wer muß melden? Wir sind kein > Verein, wollen auch kein Verein werden. > > MfG, > -kai > > -- > Freifunk-Initiative Gütersloh > c/o Kai Siering > Schalückstraße 107 > 33332 Gütersloh > > [email protected] > Tel.: (05241) 96 46 269 > > > _______________________________________________ > WLANtalk mailing list > [email protected] > Abonnement abbestellen? -> > http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net > > Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung > unter http://freifunk.net/mailinglisten
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