Am Montag, den 20.10.2014, 15:22 +0200 schrieb Kai 'wusel' Siering: > In einem OLSR-Netz sehr ich ja noch einen 'Betrieb' eines Knotens vor > Ort. In einem komplett gebridgten Netz, wie z. B. auf Basis Gluon, ist > der lokale Knoten doch nur noch eine weitere Antenne in der großen > Wolke, der Knotenaufsteller hat mit dem Netz doch gar nichts mehr zu > tun.
Knotenaufsteller können ja letztlich nur den Stecker ziehen. In dem Kontext stellt sich dann aber auch wieder die Frage, ob der Knotenbetreiber eine Freifunkinitiative/-verein ist oder die jeweilige Person vor Ort (Privatmensch, Gewerbetreibender). > Gut, das der BNetzA zu erklären ist eher müßig, aber hat jemand das > denn unter dem Aspekt mal juristisch durchdekliniert? Im Vortrag habe > ich nicht den Eindruck gehabt, daß die aktuellen technischen > Entwicklungen dort schon eingeflossen waren? Ja. Zumindest wir setzen bei uns keine Splashpage, und soweit ich mich an Diskussionen im #gluon-Channel erinnere, sind diese ja auch nicht erwünscht. Ich finde die Gesamtsituation nun irgendwie etwas verwirrend, und frage mich, ob wir (Freifunk Oldenburg e.V.) uns nun "einfach" melden und gut ist. Verwirrend aus folgenden Gründen: 1. In der Antwort zu Andreas' Anfrage (einzelner Router) wurde die Meldepflicht verneint, da das WLAN kostenlos ist, obwohl von "Unternehmen" die Rede war - bei Unternehmen könnte das kostenlose WLAN aber zu "Kundengewinnung" dienen. 2. Bei unserer Anfrage als gemeinnnütziger Verein wurde die Meldepflicht bejaht, obwohl wir ja selbst durch den Betrieb keine "Kundengewinnung" haben. Viele Grüße bjo -- xmpp [email protected] bjo.nord-west.org | nord-west.org _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
