Moin Andreas,
> > Auf telefonische Nachfrage wurde mir erklärt, dass sich der > Sachverhalt auch auf Cafés, Hotels oder andere Gastronomie bezieht. > > Wer hat denn bei euch geantwortet und wie lautete die Frage? Unsere Anfrage lautete wie folgt, beantwortet wurde sie von Ingetraud Schwarzenberg: --- wir, der Freifunk Oldenburg e.V. sind ein noch recht junger Verein, der aus einem losen Zusammenschluss von an freien Funknetzwerken interessierten Menschen entstanden ist und sich darum bemüht, in Oldenburg und mittlerweile im Nordwesten Niedersachsens ein freies öffentliches Netzwerk aufzubauen. Bisher stehen die von uns dafür verwendeten handelsüblichen IEEE 802.11-Router mit höchstens 50mW Sendeleistung bei interessierten Privatleuten, jedoch planen wir, in naher Zukunft, auch in Geschäftsräumen hiesiger Gewerbetreibender Geräte aufzustellen. In Vorbereitung dessen sind wir auf §6 TKG und die dort verankerte Meldepflicht für "gewerblich öffentlich zugängliche Telekommunikationsdienste" und bei weiterer Recherche auf die recht dehnbare Definition des "gewerblichen" in diesem Zusammenhang sowie die in § 109 TKG geregelte Benennung eines Sicherheitsbeauftragten gestoßen. Wir haben dazu einige Fragen: 1.) Wir gehen davon aus, dass für die von uns bei Geschäftsleuten aufgestellten Router eine Anmeldung erforderlich ist, da das Angebot eines freien Internetzugangs so gewertet werden kann, dass sie nicht nur aus altruistischen Motiven sondern auch zur Kundenwerbung dient. Ist das korrekt? 2.) Ist es daher nötig die Anmeldung für jeden Standort einzeln vorzunehmen oder gäbe es eine Möglichkeit (da ja zwar die Endgeräte bei den Geschäftsleuten stehen, aber der eigentliche Großteil der technischen Infrastruktur von unserem Verein betrieben wird) eine Art "Sammelanmeldung" für unser gesamtes Freifunk-Netz durchzuführen? Und falls das möglich wäre, wann müssten wir Änderungen an unserem System bei der BNetzA melden? Bereits beim Installieren eines zusätzlichen Routers oder erst bei einer Umfangreichen Veränderung der zugrundeligenden Netzstruktur? 3.) Muss der zu benennende Sicherheitsbeauftragte eine natürliche Person sein oder kann hier auch "Vorstand des Freifunk Oldenburg e.V." stehen? Letzteres hätte für uns (und wahrscheinlich auch Sie) den Vorteil, dass immer über das Handelsregister ein stets aktueller Ansprechpartner da wäre und bei personellen Veränderungen oder Hobby-Aufgabe keine Änderungsmeldung von uns erstellt und von Ihnen bearbeitet werden müsste. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns diese Fragen beantworten könnten, da wir Wert darauf legen, unsere Unternehmung gesetzeskonform zu gestalten und nur ungerne auf beiden Seiten u.U. unnützen bürokratischen Mehraufwand erzeugen wollen. --- Viele Grüße bjo -- xmpp [email protected] bjo.nord-west.org | nord-west.org _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
