In einem OLSR-Netz sehr ich ja noch einen 'Betrieb' eines Knotens vor Ort. In 
einem komplett gebridgten Netz, wie z. B. auf Basis Gluon, ist der lokale 
Knoten doch nur noch eine weitere Antenne in der großen Wolke, der 
Knotenaufsteller hat mit dem Netz doch gar nichts mehr zu tun.

Gut, das der BNetzA zu erklären ist eher müßig, aber hat jemand das denn unter 
dem Aspekt mal juristisch durchdekliniert? Im Vortrag habe ich nicht den 
Eindruck gehabt, daß die aktuellen technischen Entwicklungen dort schon 
eingeflossen waren?

MfG,
-kai


-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Bjoern Franke <[email protected]>
Gesendet: 20. Oktober 2014 14:50:39 MESZ
An: "Deutschlandweite Liste für WLAN Layer 8 = Diskussion und Austausch" 
<[email protected]>
Betreff: Re: [WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Am Montag, den 20.10.2014, 14:41 +0200 schrieb Andreas Edler:

> Und da ist ja auch der Unterschied. Ich habe nach einem einzelnen
> Knoten gefragt und ihr nach dem übergeordneten Verein/Community. Auch
> bei euch wird ja die Anmeldung der einzelnen Knoten verneint.

Wobei wir als übergeordneter Verein ja keine "Kostendeckung" durch den
Betrieb haben, sondern ja eher eventuelle Gewerbetreibende mit einem
Router vor Ort.

Reto war ja dagegen im Mainzer Vortrag der Ansicht, wenn ein
Freifunk-Verein die Anmeldung durchführe, sei dies falsch, da der
jeweilige Gewerbetreibende ja durch das kostenlose WLAN zu mehr Kunden
komme. 

viele Grüße
-- 
xmpp [email protected] 
bjo.nord-west.org | nord-west.org

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