Lieber Reto,

vielen Dank, dass du nun auch nochmal darauf eingangen bist.

> 
> 
> Hotels, Cafes etc. müssen daher - nach der Definition von
> Gewerblichkeit im TKG - melden. Denn sie haben durchaus einen
> wirtschaftlichen Vorteil vom Betrieb des WLANs (Gewinnen und Halten
> von Kunden). 

Das finde ich eben widersprüchlich. Laut der Aussage der
Sachbearbeiterin gestern müssen wir als Freifunk-Verein nach §6 TKG
melden, aber nicht jeden einzelnen Standort. Wir ziehen als Verein ja
aber keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus.

beste Grüße
Björn
-- 
xmpp [email protected] 
bjo.nord-west.org | nord-west.org

_______________________________________________
WLANtalk mailing list
[email protected]
Abonnement abbestellen? -> 
http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net

Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter 
http://freifunk.net/mailinglisten

Antwort per Email an