Lieber Reto, vielen Dank, dass du nun auch nochmal darauf eingangen bist.
> > > Hotels, Cafes etc. müssen daher - nach der Definition von > Gewerblichkeit im TKG - melden. Denn sie haben durchaus einen > wirtschaftlichen Vorteil vom Betrieb des WLANs (Gewinnen und Halten > von Kunden). Das finde ich eben widersprüchlich. Laut der Aussage der Sachbearbeiterin gestern müssen wir als Freifunk-Verein nach §6 TKG melden, aber nicht jeden einzelnen Standort. Wir ziehen als Verein ja aber keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus. beste Grüße Björn -- xmpp [email protected] bjo.nord-west.org | nord-west.org _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
