Hi,

schön, mit Dir direkt diskutieren zu können ;)

On 21/10/14 18:43, Reto Mantz wrote:
b. Öffentlichkeit
Das "öffentlich" ist in beiden Varianten (TK-Netz/TK-Dienst) praktisch identisch.Das Merkmal der Öffentlichkeit ist gegeben, wenn der Dienst für einen unbestimmten Personenkreis verfügbar ist.

Für (reine) Mesh-Knoten (also Knoten, die lediglich den Datenverkehr von anderen, ggf. öffentlich zugänglichen Knoten intern weiterleiten), folgt bereits hieraus, dass eine Meldepflicht nicht gegeben ist. Diese richten sich nicht an die Öffentlichkeit, sondern übertragen nur den Datenverkehr, den ihnen die öffentlich zugänglichen Knoten zuleiten. Unternehmens-WLANs (=solche, die nur für die Mitarbeiter zugänglich sind, oder gelegentlich(!) mal einem Kunden) sind auch nicht öffentlich.

Knoten, die durch Nutzer unmittelbar genutzt werden können, richten sich dagegen an die Öffentlichkeit.

Äh. Technisch ist jeder Mesh-Knoten (normalerweise) auch für andere Nutzer nutzbar(!), das ist ja der Sinn des Meshs. Ausgenommen vielleicht Richtfunkstrecken, die man statt mit OpenWRT mit AirOS und dann gleich mit WPA2 statt offen betreibt (tut das wer?). Der Personenkreis mag zwar arg eingeschränkt sein (Quadcopter mit Knoten 50m neben der US-Botschaft auf x Metern Höhe) ...

c. Gewerblich
Gewerblich ist jede Tätigkeit, die zumindest mit der Absicht der Kostendeckung angeboten wird.

Privatpersonen werden (solange sie nicht Geld dafür nehmen), kaum gewerblich handeln.

Bei einem Verein ist dann wieder zu beachten, was der Verein mit den Mitgliedsbeiträgen tut? Und was ist mit, wie bei uns, einem Verbund von Privatpersonen, die Technik sponsoren, die Knoten werden von den Aufstellern gekauft und mit IP und/oder Strom versorgt?

d. Ergebnis

- Reine Mesh-Knoten müssen nicht gemeldet werden.
- Unternehmens-WLANs müssen nicht gemeldet werden.
- Knoten, die durch Privatpersonen betrieben werden, müssen nicht gemeldet werden.
- Hotels, Cafes etc. werden in der Regel melden müssen.

Kannst Du in diesem Zusammenhang bitte »Betrieb«/»betrieben werden« einmal durchleuchten für Netze, die »komplettes Bridging« (http://kbu.freifunk.net/wiki/index.php?title=Netzwerk-Konfiguration#Komplettes_Bridging) machen (i. e. Gluon und andere z. B. von der Lübecker Firmware abgeleitete Setups)? Konkret: Ich habe hier einen Knoten (mein Eigentum), der bietet guetersloh.freifunk.net an; Verkehr geht durch den fastd-Tunnel und meinen DSL-Router zum nächst besten FFGT-Gateway. Dem Knoten kann ich nur Strom und Uplink geben/nehmen, er vergibt keine IPs selber (v6-ULA aktuell, weil dezentral möglich, ja, darauf könnte aber verzichtet werden, öffentliche v6-Adresse kommt eh' vom Gateway). Betreibe ich diesen Knoten? Wohl ja. Betreibe ich damit aber ein TK-Netz bzw. einen TK-Dienst und bin somit meldepflichtig?

Und da das bei uns intern zumindest heiß und innig diskutiert wird: die BNetzA schreibt (http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Anbieterpflichten/Meldepflicht/meldepflicht-node.html): »Die Vorlage einer Meldung nach § 6 TKG stellt weder ein Gütesiegel dar, noch erhält der Anbieter einen besonderen Status. Beispielsweise gilt ein Unternehmen durch Angabe einer Meldung nicht bereits als Internetserviceprovider.«

Das will man ja auch gar nicht, »Diensteanbieter« gem. §8 TMG ist das Ziel. Lt. §2 1. »ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithält oder den Zugang zur Nutzung vermittelt; bei audiovisuellen Mediendiensten auf Abruf ist Diensteanbieter jede natürliche oder juristische Person, die die Auswahl und Gestaltung der angebotenen Inhalte wirksam kontrolliert«, demnach würde ich ja erwarten, daß im Streitfall die tatsächlichen Umstände relevant sind, weniger eine Meldung, die ggf. gar nicht notwendig bis möglich wäre?

Ich bin mir mittlerweile soweit im Klaren, daß wir mit Freifunk Gütersloh ein »öffentliches Kommunikationsnetz« betreiben. In der Technik aktiv sind derzeit 2 Privatpersonen, die Außendarstellung bringt eine weitere voran, und ich würde die Zahl der semi-aktiven Sympathisanten auf derzeit ca. 5 tippen. Technik (Gateway-Server mit IP-Anbindung) sind komplett gesponsort (von uns), eine Kostendeckung wird an der Stelle nicht angestrebt; insofern fällt die Gewerblichkeit und damit die Meldepflicht? Falls nicht: wer muß melden? Wir sind kein Verein, wollen auch kein Verein werden.

MfG,
-kai

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