Das kann jetzt ewig so weitergehen. Es mu� daran liegen, da� ich mich nicht klar genug ausdr�cke. Ein letzter Versuch:
mein Kernargument ist der sog. "Erst-recht"-Schlu�. Wenn etwas vom Gesetzgeber soundso geregelt wurde, dann liegt darin mitunter die implizite Wertung f�r einen Spezialfall, "erst recht" diese Rechtsfolge zu bejahen. Wenn nun die MITGLIEDSCHAFT bei der CDU oder CSU (wenigstens noch) keinen Straftatbestand oder auch nicht den Tatbestand moralischer Vorwerfbarkeit erf�llt, dann erst recht nicht die Zugeh�rigkeit zu einer (irgendeiner!) demographischen Gruppe, deren weitergehende Aggregation mit anderen Gruppenzugeh�rigkeiten erst die - nicht einmal zwingende - Schlu�folgerung einer (auch ggf. negativen) Pr�ferenz f�r eine Mitgliedschaft oder wenigstens Stimme erm�glicht. Argumente f�r "Sensibilit�t" sind daher a priori schwach. Ferner ergibt sich der Wertungswiderspruch zwischen "Direktmarketing erlaubt" und "Mitwirkung an der politischen Willensbildung datenschutzwidrig" ebenfalls "erst recht". Im �brigen m�chte ich diese "Experten" nicht von vornherein den sagenumwobenen "gut unterrichteten Kreisen" zurechnen. Aber dieses Etikett beeindruckt mich angesichts ihrer hier vertretenen Meinung auch nicht sehr. Es zeigt, dass der Datenschutz ua ein Werkzeug der Wahl f�r den Denunzianten ist: "man wei� nichts Genaues, aber..." Joerg-Olaf Schaefers schrieb: > Hallo Liste, > > Friday, September 27, 2002, 2:56:38 PM, Thomas wrote: > > ... > > > Es ist in meiner Sicht nicht von der > > gleichen moralischen Vorwerfbarkeit, Mitglied der Cosa Nostra oder der CDU > > (oder gar der CSU!) zu sein. Solche Daten sind daher nicht sensibel. > > Es handelte sich gerade nicht um die Mitgliederdatei einer > Partei. > > .. > >> > >> Weil sich dort keine Daten zur Einkommenssituation und > >> zum vom Kunden gefahrenen PKW finden? > > > Statussymbole sind eher ein Anliegen von Brionitr�gern. > > Soso. > > .. das macht sie fuer einen "personalisierten Wahlkampf" > interessant. > > ... > >> Bisher habe ich lediglich einen Medienbericht weiterge- > >> geben. > > > ... und ihn mir dadurch zueigen gemacht. > > Kaum. > > Was sich Axel Horns dann alles zueigen machen wuerde. > > ... > > > Das Datenschutzrecht betrifft nicht die Frage, "woher" (eigent�mliche > > pseudo-physische Terminologie) Daten stammen, sondern welches der > > Verwendungszusammenhang ist. Und der ist erlaubt, genauso wie im > > Direktmarketing Daten an Dritte "weitergegeben" werden d�rfen, wenn sie > > unter bestimmte Kategorien fallen. > > Und genau diese Rechtmaessigkeit wird von Monitor und > den befragten Experten bezweifelt. > > MfG > Olaf, ./fx3 > > -- > To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] > For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
