Alvar Freude schrieb:
>
>
> >> - Darf ein wirtschaftliches Unternehmen mein Einkommen, das Auto
> >> das ich fahre, die Partei die ich w�hle usw. auswerten und
> >> speichern?
> >
> > Es gibt ausreichend "freie" Kategorien, die man f�r Zwecke des
> > Direktmarketings wie Farben einer Palette zu allen m�glichen
> > Kundenpr�ferenzen mischen kann.
>
> meines Wissens -- korrigiere mich wenn ich falsch liege -- darf trotzdem
> ohne Zustimmung nicht z.B. das Einkommen gespeichert werden.
>
Ich sage das ohne Ironie und ehrlich mit allem Respekt: das ist Halbwissen.
Ich selbst bestehe aus Halbwissen - abgesehen von ein paar echten
Expertisen. Das Problem ist in der Informationsgesellschaft nur, da� jeder
meint, echte Zusammenh�nge kennt sowieso niemand, also komme ich mit meinem
Halbwissen und verallgemeinere es. Aber dann entscheidet der Zufall, wer
zuerst mit seinem Halbwissen kommt und es verallgemeinert. Das ist im Recht
ganz besonders so. Wenn ein Verbrauchersch�tzer meint:"Das Internet ist kein
verbraucherschutzrechtsfreier Raum!" und entsprechende - einseitige -
Anforderungen an die Strukturen und Akteure des Internet stellt, dann kommt
vielleicht gleich danach - oder gleichzeitig oder vor dem
Verbrauchersch�tzer oder nach dem Datensch�tzer oder welchem Spezialisten
auch immer - der Strafrechtler und sagt:"Das Internet ist kein
strafrechtsfreier Raum!" und ... genau. Wenn das Recht das Internet
gestalten will, dann kann es das nur abgestimmt, dh unter Ber�cksichtigung
aller Rechtsgebiete und deren Logik und Interdependenz.
Du hast Dich speziell auf das Datenschutzrecht bezogen. Hier wird weiter zu
problematisieren sein, da� auch innerhalb eines Rechtsgebietes (hier:
Datenschutzrecht) unterschiedliche Pr�ferenzen der Menschen bestehen. Wenn
Du nicht willst, da� Dein Einkommen �ffentliches Wissen oder privates Wissen
anderer wird - und auch hier sind eben auch noch differenzierte Pr�ferenzen
m�glich -, mu� man fragen, welchen Wert der Gesetzgeber dieser Deiner
Pr�ferenz zuweisen soll. Das ist nicht zuletzt eine Frage der
Gesellschaftsordnung, in der wir leben, und des Menschenbildes. Diesen
beiden grunds�tzlichen Fragen kann man nur dann ausweichen, wenn man die
Hypothese aufstellt und halten kann, da� sowieso alles anonym sein sollte.
Diese Hypothese der VOLLST�NDIGEN Anonymit�t ist unhaltbar, aber
Grundpr�misse des deutschen und europ�ische Datenschutzrechts. Diese
Pr�misse wird durch viele, viele Ausnahmen selbst zur Ausnahme gemacht. Das
Ergebnis ist, da� im Datenschutzrecht die Systematik und Abstimmung fehlen,
also genau der Zustand, der auch sonst im gegenw�rtigen "Internetrecht"
fehlt, s.o.
Um das zu illustrieren: Du kannst nicht durch die Londoner Innenstadt gehen,
ohne 500mal photographiert oder gefilmt zu werden; in Deutschland geben
Postboten ihre Eindr�cke ("heruntergekommen", "wohlhabend", etc.) von den
Wohnungen, an die sie zustellen, an Direktmarketingunternehmen weiter;
etcetc.
Meine bottom line ist diese: es ist in jedem Fall gerechtfertigt, f�r sich
Privatheit zu verlangen. Die Frage ist nur, welche anderen gerechtfertigten
Anspr�che dem gegen�berstehen und welche Gesellschaftsordnung und welches
Menschenbild dem Gesetzgeber bei dieser Abw�gung und Abgrenzung eine
Orientierung bieten - oder ob der Gesetzgeber selbst keine Orientierung hat
oder an andere delegiert, die ihrerseits keine Orientierung an
Gesellschaftsordnung oder Menschenbild haben.
Und die Gesellschaftsordnung ist hier sehr klar, denn laut GG wirken die
Parteien an der politischen Willensbildung mit. Tun sie das durch
Direktmarketing? Nat�rlich. Ist eine solche Mitwirkung an der politischen
Willensbildung erforderlich? Angesichts des Schadens, den Schr�der
angestellt hat und noch anstellen wird: leider. Widerspricht es dem
Menschenbild, einzelnen Menschen eine verantwortliche politische
Entscheidung zu erm�glichen? Wohl kaum.
Gegen eine Meinungsdiktatur sowjetischen Stils und ein "Mundtotmachen" im
w�rtlichen Sinn scheint hier �brigens niemand etwas zu haben.