Hi, Andreas Jellinghaus ([EMAIL PROTECTED]) - Wed, Apr 23, 2003 at 01:53:18PM +0200: > Genau davon gehe ich aus, und genau das m�chte ich nur kurzzeitig > erfasst haben. Fein w�re das Zeitlimit auf einen Tag zu dr�cken, > aber realistisch machbar sollte eine Woche sein.
Wer soll Zugriff auf diese Daten haben? Reichen 2 Tage aufheben fuer unsere Gerichte um ein ok zu geben? (Ich koennte mir vorstellen, dass diese Daten nur per richterliche Irgendwas an Externe weitergegeben werden duerfen). Die Daten duerfen nicht so schnell wieder weg sein, dass man nicht mehr rankommen kann. Bei der derzeitigne arbeitsgeschwindigkeit fuerchte ich, brauchts schon ein paar Wochen - hab ich aber alles schon mal geschrieben. > Kosten f�r aufbewahrung der Daten fallen bei solchen schnippseln > nicht an. Oh, ich wuerde vorher AOL oder T-Online fragen, bevor ich sowas behaupte ;-) ( aber die haben die Daten im Zweifelsfalle eh, vielleicht nur indirekt zwischen anderen Daten zur Abrechnung...) > Ich behaupte das nicht. Aber diese Daten monate aufzubewahren schaft > ganz andere M�glichkeiten in der Strafverfolgung. Freiheit wird auch > dadurch erzeugt, das Dinge nicht verfolgbar sind. Die Privatkopie Heisst das, Freiheit wird dadurch erzeugt, dass man Straftaten begehen kann und ungestraft davon kommt, wenn man nur einen Wimpernschlag lang schafft die Verfahren dazu zu verschleppen? *Zweifel* (Ich weiss, dass Straftaten verjaehren koennen, aber 2 Wochen als Verjaehrungsfrist finde ich schon arg knapp) neko -- Simone Demmel [EMAIL PROTECTED]
