Neko (Simone Demmel) schrieb am Wed, 23 Apr 2003 22:40:57 +0200:
>
>Andreas Jellinghaus ([EMAIL PROTECTED]) - Wed, Apr 23, 2003 at
>01:53:18PM +0200:
>>
>>Fein w�re das Zeitlimit auf einen Tag zu dr�cken, aber realistisch
>>machbar sollte eine Woche sein.

Vorweg: Ich bin (anders als Andreas) nach wie vor der Meinung, dass
entsprechende Daten �berhaupt nicht gespeichert werden d�rfen und
sollen.

>Wer soll Zugriff auf diese Daten haben? Reichen 2 Tage aufheben fuer
>unsere Gerichte um ein ok zu geben?

Du stellst merkw�rdige Fragen, die imho von einem gef�hrlichen
Denkansatz zeugen.
   Du fragst: "Wie stark m�ssen die Rechte einfacher Menschen
eingeschr�nkt werden, damit auch lahmarschigen Beh�rden garantiert
nichts entgeht?"
   Warum argumentierst Du nicht gegenteilig: Wenn die Staatsgewalt
(hier: ein Gericht) es selbst nach 48 Stunden noch nicht hingekriegt
hat, entsprechende Anordnungen zu treffen, dann k�nnen die Daten f�r den
Staat ja auch nicht sooo wichtig sind. Er w�rde damit sein Recht
verspielen, hier zur Strafermittlung in die Rechte von Betroffenen
einzugreifen.

Wenn Bullen mich in Vorbeugehaft setzen (ja, das gibt es auch in der
BRD, es nennt sich nur ein wenig anders), dann m�ssen sie mich auch
innerhalb von 24 bis 48 Stunden (genau: bis Mitternacht am Folgetag)
einer HaftrichterIn vorf�hren. Tun sie das nicht, dann waren sie eben zu
langsam und ich bin freizulassen.

W�rdest Du auch hier fragen: "Reichen 24 bis 48 Stunden f�r ein
Gericht?"
   Oder w�rdest Du hier argumentieren: "Wenn die das in 24/48 Stunden
nicht hinkriegen, wird's schon nicht so wichtig sein"?


>Heisst das, Freiheit wird dadurch erzeugt, dass man Straftaten begehen
>kann und ungestraft davon kommt

Bestandteil von Freiheit ist auf jeden Fall die M�glichkeit, unerkannt
Straftaten zu begehen. Ansonsten lebst Du in einem totalit�ren
�berwachungsstaat.


>wenn man nur einen Wimpernschlag lang
>schafft die Verfahren dazu zu verschleppen?

Wie k�nnte ich - selbst wenn ich wollte - die Herausgabe meiner
IP-Nutzungsdaten beim Provider innerhalb der ersten 48 Stunden
verschleppen? Das ist doch lange, bevor ich �berhaupt wei�, dass gegen
mich ermittelt wird.


>Ich weiss, dass Straftaten verjaehren koennen, aber 2 Wochen als
>Verjaehrungsfrist finde ich schon arg knapp

Du argumentierst hier imho am Thema vorbei. Eine Straftat verj�hrt
nicht, nur weil Beweise - bewusst oder unbewusst - gel�scht oder
unbrauchbar werden.
   Mord verj�hrt nie. Nach Deiner Logik d�rften folglich jedwede Daten,
die helfen k�nnten, einen Mord aufzukl�ren, niemals gel�scht werden?!


Holger

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