Holger Voss ([EMAIL PROTECTED]) - Wed, Apr 23, 2003 at 11:30:18PM +0200: > Warum argumentierst Du nicht gegenteilig: Wenn die Staatsgewalt > (hier: ein Gericht) es selbst nach 48 Stunden noch nicht hingekriegt > hat, entsprechende Anordnungen zu treffen, dann k�nnen die Daten f�r den > Staat ja auch nicht sooo wichtig sind. Er w�rde damit sein Recht > verspielen, hier zur Strafermittlung in die Rechte von Betroffenen > einzugreifen.
Naja, da 'streiten' sich gerade Privatleute. Dem Staat kann das ja eigentlich ziemlich wurscht sein. Die anderen wollen ja nur, dass er (der Staat) regulierend eingreift. Die alternative waere sonst ja wieder das Faustrecht (Lynchjustiz?) - und das wollt Ihr (die haelfte der Liste, die meine Gedanken in diese Richtungueberhaupt nicht verstehen kann und absolut abartig, gefaehrlich und was weiss ich noch alles findet) ja nicht. Also koennt Ihr Euch vielleicht mal einigen, was Ihr wollt? Ordentliche Gewaltenteilung? Dann muesst ihr auch angemessen warten und den Damen und Herren Material zur Anklage vorlegen. oder Selbstjustiz mit allem was dazugehoert? Dann koennt Ihr Logfiles fuer diesen Zweck weitestgehendst verbieten, weil die braucht man dann nicht laenger als ein paar Stunden; man schlaegt zeitnah, sofort und automatisiert zurueck. Letzteres waere natuerlich ein kultureller Rueckschritt, bei ersterem muessten die Datenschuetzer zurueckstecken. Beides? Ich seh nicht wie das gehen wuerde. > W�rdest Du auch hier fragen: "Reichen 24 bis 48 Stunden f�r ein > Gericht?" > Oder w�rdest Du hier argumentieren: "Wenn die das in 24/48 Stunden > nicht hinkriegen, wird's schon nicht so wichtig sein"? Schaffen sie es denn? Oder willst Du sagen: wir (die betroffenen) muessen schon entsprechend viel Geschrei machen, dann glaubt auch einer, dass es dringend ist und kuemmert sich zeitnah um das Problem? Gewinnt dann immer der, der am lautesten bruellt? > Bestandteil von Freiheit ist auf jeden Fall die M�glichkeit, unerkannt > Straftaten zu begehen. Interessante Ueberlegung... wielange dauert es, bis ein Bankraub verjaehrt? (Wenn die nur nicht immer so wenig in ihren Kassen haetten) > >wenn man nur einen Wimpernschlag lang > >schafft die Verfahren dazu zu verschleppen? > Wie k�nnte ich - selbst wenn ich wollte - die Herausgabe meiner > IP-Nutzungsdaten beim Provider innerhalb der ersten 48 Stunden > verschleppen? Das ist doch lange, bevor ich �berhaupt wei�, dass gegen > mich ermittelt wird. Wieso? Du musst ab Straftat damit rechnen, dass jemand Dich beobachtet hat und jetzt versucht Ermittlungen einzuleiten (schliesslich weist Du meistens als erster von deinen Schandtaten - so sollte es zumindest sein) > Du argumentierst hier imho am Thema vorbei. Eine Straftat verj�hrt > nicht, nur weil Beweise - bewusst oder unbewusst - gel�scht oder > unbrauchbar werden. Naja, wenn alle Beweise vernichtet sind - und das sind sie in dem Fall mit ihrer Loeschung - kann Dir keiner mehr etwas nachweisen und ohne Beweis gilt die Unschuld - somit ist die Tat vielleicht juristisch nicht verjaehrt, aber praktisch. Du bist aus dem Schneider. > Mord verj�hrt nie. Nach Deiner Logik d�rften folglich jedwede Daten, > die helfen k�nnten, einen Mord aufzukl�ren, niemals gel�scht werden?! Das waere nett, wird in der Praxis aber sicher nur moeglich sein, wenn die betreffenden Daten rechtzeitig als solche erkannt, gesichert und archiviert wurden. Von existenten Daten, von deren Existenz man nichts weiss, kann man natuerlich nicht verlangen, dass sie lang genug aufgehoben werden. Das trifft ja nicht nur auf Daten zu, sondern auf alles was Beweis sein kann. neko -- Simone Demmel [EMAIL PROTECTED]
