> Was war daran "sachlich begrundet"? > Und worin bestand der "Mut" des damaligen Gesetzgebers?
Die Gesetze waren vom Gesetzgeber begruendet, er hat gesagt, was er wollte (siehe Geschichtsunterricht), insofern "sachlich" bzw. "zur Sache" gesprochen. Der Gesetzgeber der Urheberrechtsnovelle hat diesen Mut, zu sagen was er wollte, nicht: statt zu sagen "wir wollen keine digitale Privatkopie" hat er lediglich gesagt "wir setzen nur das Notwendigste um" (die "Muss" Bestimmungen der Richtlinie). Das nennen ich, im Gegensatz zum "sachlichen" Argument ein "formales" Argument. In der Richtlinie war bestimmt, dass der Gesetzgeber die Industrie verpflichten "kann", dem Kaeufer digitale Privatkopien zu ermoeglichen. So wie die Industrie digitale Kopien in einem bestimmten anderen Fall ermoeglichen "muss". Der Nazi Gesetzgeber war offen "schweinisch", der SPD Gesetzgeber ist es versteckt, der ganze Laden ist schon ziemlich verlogen, bloederweise gibt es aber keine Alternative, denn Stoiber ist noch..., wenn es davon auch Ausnahmen gibt... Klar? Ich finde den Vergleich mit den Nuernberger Gesetzen nicht schlecht. Den muss sich der Gesetzgeber schon gefallen lassen. In beiden Faellen geht es um Gesetze, auch zu den Nuernberger Gesetzen gab es Kommentare usw, es geht einmal nur um Rechtstechnik, und wenn selbst die den Bach heruntergeht, dann steht uns noch einiges bevor. Gruss, H.
