* Axel H Horns wrote:
> Und es gibt zweifellos auch Erfindungen, die sich in einem System
> bestehend aus Rechner + Software manifestieren. Beispielsweise eine
> elegante Art der Aufzugsteuerung, bei der beim Abbremsen der Kabine
> nichts ruckelt ("jerk-free elevator control"). Wenn man die
> Fahrstuhlsteuerung gemaess der Erfindung mit einem frei programmierbaren
> Rechner macht, dann haben wir den klassischen Fall einer
> "computer-implementierten Erfindung". Weder der Computer noch die
> Software sind identisch mit der Erfindung, aber wer einen Computer so
> programmiert, dass das, was die Erfindung ausmacht, begeht u.U. eine
> Patentverletzung.D.h. das Verfahren, eine bestimmte Aktion auszuf�hren, ist gesch�tzt? Ich darf also nicht dieses Verfahren in gleicher oder �hnlicher Form in eigenen Programmen verwenden, wenn ich keine Patentverletzung begehen will? Anders gesagt: Algorithmen sind patentschutzf�hig? Da Algorithmen fast unabh�ngig von der Programmiersprache sind, kann ich bei der Erstellung eines Programms immer eine Patentverletzung begehen, auch wenn ich nicht w�rtlich Code zitiere? Inwiefern kann ich mich informieren, welche Algorithmen ich in meinen Programmen noch benutzen darf und welche nicht? Ist z.B. das Traversieren eines Baums in Preorder-Folge gesch�tzt? Oder nur das Traversieren eines Bin�rbaums unter Zuhilfenahme von sonst ungenutzen Zeigern? Da die meisten Algorithmen nur dann sinnvoll sind, wenn sie auf bestimmten Datenstrukturen basieren, bleibt mir die Frage, ob diese Datenstrukturen vom Schutz ebenfalls umfa�t sind. W�ren sie es nicht, ist i.d.R. der Algorithmus trivial und naheliegend, weil die Sch�pfungsh�he sich praktisch immer in den verwendeten Strukturen - auf denen der Algorithmus l�uft - niederschl�gt. Anders gesagt: Eine Datenstruktur legt den nutzbaren Algorithmus zwingend nahe. Sind sie es aber, so bleibt die Frage, ob das auch auf Schnittstellen zutrifft. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
