Thomas Hochstein wrote:

> 
> Es ist gerade Inhalt juristischer T�tigkeit, festzustellen (und ggf.
> zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine
> abstrakte Vorschrift pa�t oder nicht.

Die Richterin hat nur manche Sachen nicht gesehen und fand andere 
wiederum duenne. Das hat mit juristischer Taetigkeit wenig zu tun.

Gruesse

Thomas Stadler


Thomas Stadler
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Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
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