Nils Ketelsen schrieb: > Also muss der Zweck bewertet werden. Also ist der Kontext relevant, so kann > der Verweis auf die selbe Seite in unterschiedlichem Kontext > unterschiedliche Rechtsfolgen haben.
Ganz genau. Das ist ja eigentlich nicht neu. (Wobei ich es f�r weniger relevant halte, wie m�glicherweise der pers�nliche und politische Hintergrund des Autors ist oder aus welchen Projekten eine Seite entstanden ist, sondern wie diese Seite sich selbst f�r den Benutzer/Besucher darstellt.) > Obwohl das verstaendlich ist wirft es doch erhebliche juristische Probleme > auf, [...] Es ist gerade Inhalt juristischer T�tigkeit, festzustellen (und ggf. zu bewerten), ob ein bestimmter konkreter Tatbestand unter eine abstrakte Vorschrift pa�t oder nicht. > ist doch der Rechtslaie (und haeufig ja sogar Juristen) nicht mehr in > der Lage zu erkennen was Recht und was unrecht ist. In einer Grauzone wird das zutreffen, ja. Niemand ist allerdings gezwungen, sich in diese Grauzone zu begeben (ganz egal, ob das die Grenze zwischen Satire oder Meinungs�u�erung und �u�erungsdelikten ist, oder die zwischen Gesch�ftst�chtigkeit und Betrug, oder die zwischen Verf�hrung und Vergewaltigung). Wer es tut, tut das auf eigenes Risiko. > Ich kenne den Hamburger Deppen-Disclaimer icht, sehe aber Deinen Punkt. > trotzdem bleibt fuer mich die Frage, wie ich als normalo erkennen soll, ob > mein Link zu google denn nun gerade legal oder illegal ist. Das ist eine Frage, die sich hier nicht stellte, denn was auf den verlinkten Seiten drauf war und ist, war von Anfang an allen Beteiligten bekannt. > Ich sehe Rechtssicherheit schon als ein Grundrecht an ohne das der > Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Und da muss es mir doch zumindest > moeglich sein im Vorwege ohne ein Gericht zu bemuehen Gewissheit zu erlangen > ob mein tun rechtens ist. Das kannst Du auch, mit einer gewissen Unsicherheitsspanne. Und die vermeidest Du, indem Du auf der sicheren Seite bleibst. > Ob Beispielsweise ein Hyperlink (oder ein Literaturverweis, der eigentlich > nichts anderes ist) eine Verantwortung auf den verlinkten Inhalt impliziert > kann und muss klar in einem Gesetz definiert werden. Wenn Du eine trennscharfe Formulierung lieferst, die Burks' Seiten und Alvars Dokumentation klar als legal darstellt und einen Text der Art "Das sind b����se Naziseiten. Die solltet ihr euch auf *gar keinen Fall* ansehen. Nein, ehrlich jetzt. Schaut euch das blo� nicht an. Da gibt's nichts zu sehen. Wir wollen da auch *nicht* f�r werben", gefolgt von einer Linkliste zu rechtsextremistischen Seiten, als illegal, w�re das sicher toll. :) (Ja, das Beispiel ist mit Absicht �berspitzt.) > In einer Zeit, in der > jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann, > sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man > denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet. Die Regeln *sind* in weiten Bereichen klar. Wer Grenzen austestet, tut das immer auf eigenes Risiko. Im Recht wie in der Physik. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
