Hallo Liste, Friday, October 8, 2004, 12:29:52 AM, Florian Weimer wrote: ... >> Bei der Verhandlung ging es schlicht und ergreifend darum: >> >> * Welche Seiten sind in den Akten >> Sprich: welche Seiten hat einer der ermittelnden Menschen �ber >> irgendwelche Wege aufgerufen und ausgedruckt >> (ja, darauf hat die Richterin tats�chlich wert gelegt)
> Darauf kommt es ja auch ganz wesentlich an. Ist denn die aktuelle > Dokumentation ebenfalls betroffen? Die Links finden sich auch in den aktuellen Fassungen (und afaik auch in deinem IP-Paper). Ich denke, es macht hier auch �berhaupt keinen Sinn zu zocken. Es geht um die generelle Frage, ob Links/Referenzen in einer Doku/kritischen Auseinandersetzung strafbewehrt sind, oder eben nicht. > Es kann nat�rlich sein, da� die Aktenlage bereits das relevante > hergibt. Nun, die Ermittlungsbeh�rden (LKA und StA) haben sich bisher nur mit einem sehr kleinen Teil der Odem-Seiten besch�ftigt. Den L�wenanteil der Akte machen Ausdrucke von Seiten aus, die man �ber die Links gar nicht direkt erreichen kann. > Diese Angelegenheit wurde von der Staatsanwaltschaft ebenfalls > explizit *nicht* aufgegriffen. Die StA strebt nach eigenen Angaben eine "grunds�tzliche Kl�rung" an und h�tte im Falle eines Freispruchs selber Rechtsmittel einge- legt. Von daher w�rde ich die heutige Verhandlung nur als - wenn auch m�glicherweise reichlich teures - Vorspiel sehen, bei dem noch nicht alle Karten ausgespielt wurden. just me 2 cents, Olaf -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
