On Fri, Oct 08, 2004 at 03:19:31AM +0200, Florian Weimer wrote: > Wenn man das als rein formale Regel begreift, ist dies sicherlich > richtig. Wenn Verantwortung mit einem Link transportiert wird, kann > man mit Induktion leicht zeigen, da� Verantwortung auch �ber eine > Kette von Links transportiert wird. > > Ich denke aber, da� Recht nicht so funktioniert. Eine konkrete, rein > technische Regel kann es nicht geben, weil Straft�ter das > typischerweise ausnutzen. Bei fixen Schranken f�r die Linktiefe (ob
Also muss der Zweck bewertet werden. Also ist der Kontext relevant, so kann der Verweis auf die selbe Seite in unterschiedlichem Kontext unterschiedliche Rechtsfolgen haben. Obwohl das verstaendlich ist wirft es doch erhebliche juristische Probleme auf, ist doch der Rechtslaie (und haeufig ja sogar Juristen) nicht mehr in der Lage zu erkennen was Recht und was unrecht ist. Rechtssicherheit und klare Regeln sind aber doch gerade wichtig in einem Rechtsstaat, sonst hat man reines Richterrecht und das sollte doch die Ausnahme und nicht die Regel sien. > diese nun bei 0, 1, 2 oder 3 Ebenen liegen, ist egal) w�rde man wohl > einfach noch eine Ebene dazuspendieren, um der Strafbarkeit zu > entgehen. Eine derartige Regel w�re daher schlicht l�cherlich, so wie > das Hamburger Deppen-Disclaimer. Ich kenne den Hamburger Deppen-Disclaimer icht, sehe aber Deinen Punkt. trotzdem bleibt fuer mich die Frage, wie ich als normalo erkennen soll, ob mein Link zu google denn nun gerade legal oder illegal ist. Ich sehe Rechtssicherheit schon als ein Grundrecht an ohne das der Rechtsstaat nicht funktionieren kann. Und da muss es mir doch zumindest moeglich sein im Vorwege ohne ein Gericht zu bemuehen Gewissheit zu erlangen ob mein tun rechtens ist. Wie soll ich denn ein Gesetzestreuer Buerger sein, wenn alles auf Ermessensentscheidungen reduziert wird? > Ich teile inzwischen aber nicht mehr die Ansicht vieler Techniker, da� > die Durchsetzung bestehender Gesetze prinzipiell in diese > L�cherlichkeit m�nden mu� und daher nicht sinnvoll ist. Wenn aktiv dafuer gesorgt wird geltendes Recht zu umgehen oder illegales durch schlupfloecher zu legalisieren gebe ich Dir recht (insbesondere im Steurrecht habe ich da in meiner Karriere in der exekutiven Staatsgewalt recht kreative Versuche gesehen). Nichts desto trotz muss es einfache und verstaendliche Regeln geben, und das sehe ich inzwischen in vielen Rechtsbereichen nicht mehr. Eine Vereinfachung und klaerung, die es zumindest moeglich macht nicht aus Versehen zum kriminellen zu werden ist schon wuenschenswert. Ob Beispielsweise ein Hyperlink (oder ein Literaturverweis, der eigentlich nichts anderes ist) eine Verantwortung auf den verlinkten Inhalt impliziert kann und muss klar in einem Gesetz definiert werden. In einer Zeit, in der jeder Inhalte einfach einem grossen Publikum zugaenglich machen kann, sbraucht man fuer solche Publikationen denn eben auch klare Regeln, wenn man denn in einem Staate lebt der bestimmte Schriften und Zeichen verbietet. Nils -- *SAMMELT OBSTKERNE!* -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
