* PILCH Hartmut wrote: >> Der Wortlaut "X ist mit Einschränkungen Y verboten" bedeutet für einen >> Juristen "X ist verboten, da X immer zu Y führt" > > Einen Satz wie > > "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn > es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde". > > wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren > bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein > koennte.
man Mundraub. > Die Versuche von Thomas S, die Ratsrichtlinie ohne diesen Kontext zu > interpretieren, sind m.E. audh juristisch gesehen einfach nur abwegig. Es ist jedoch ein zulässige Interpretation, auf den Kontext zu verzichten. Üblicherweise findet sich der Kontextbezug erst in den Kommentaren. > Danke fuer die Vermittlungsmuehe, aber das reicht m.E. nicht Dann gibt Dir mehr Mühe. ;-) -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
