> > Also nochmal. Der Ratsentwurf befasst sich an drei Stellen mit dem > > Thema Geschaeftsmethoden. Mehr habe ich zumindest nicht gefunden. Am > > deutlichsten ist Erwaegungsgrund 14, in dem Geschäftsmethoden ganz > > ausdrücklich als nicht patentierbare Methoden bezeichnet werden > > Dort werden nur "nicht-naheliegende und nicht-technische Geschaeftsmethoden" > als nicht patentierbar bezeichnet. Und selbst wenn diese Attribute > fehlen wuerden, wuerde es noch immer der Pension-Benefits-Doktrin > entsprechen und nichts daran aendern, dass laut dieser vom Ratspapier > kodifizierten Doktrin "computer-implementierte Geschaeftsmethoden" > patentfaehige Erfindungen sind. > > > Und komm mir jetzt bitte nicht wieder damit, dass das nur ein > > Erwaegungsgrund sei, aber die EPA-Praxis eine andere ist. > > Damit bin ich noch nie gekommen.
Ich habe schon gesagt, dass eine Regel mit der die EPA-Praxis geaendert wuerde, auch in einem Artikel stehen muesste. Aber da eine solche Regel auch in keinem Erwaegungsgrund auch nur angedeutet wird, eruebrigt sich die Forderung nach einem Artikel. -- Hartmut Pilch, FFII.org, Büro München +498918979927, Brüssel +3227396262 Innovation statt Monopolschutz! http://www.wirtschaftliche-mehrheit.de/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
