> > Einen Satz wie
> >
> >  "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn
> >  es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde".
> >
> > wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren
> > bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein
> > koennte.
> 
> man Mundraub.

:-)

Allerdings laege im vorliegenden Falle noch zusaetzlich ein Kontext
einer Spruchpraxis vor, die fast keine "Bereicherung" fuer "unangemessen"
hielte.

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