> > Einen Satz wie > > > > "Das Entwenden von Waren aus einem Geschaeft ist verboten, wenn > > es zu einer unangemessenen Bereicherung des Diebes fuehren wuerde". > > > > wuerde man im Gesetz nur dann finden, wenn das Entwenden von Waren > > bei Nichtvorliegen von "unangemessener Bereicherung" erlaubt sein > > koennte. > > man Mundraub.
:-) Allerdings laege im vorliegenden Falle noch zusaetzlich ein Kontext einer Spruchpraxis vor, die fast keine "Bereicherung" fuer "unangemessen" hielte. -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
