Hi Rolf, Rolf Meyer schrieb:
> Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und > zu bemerken: Hmm, vielleicht w�re ein Rechtsanwalt geeigneter? > A) Vorab noch etwas: > Ein e.V. (auch gemeinn�tzig) ist eine Unternehmensform. Wie andere > Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschl�sse, Umsatzsteuer-, > Gewerbesteuer- und K�rperschaftsteuererkl�rungen beim Finanzamt > einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien > ofmals 0,- ist. Und der Vorstand ist daf�r (auch pers�nlich!) verantwortlich. Solltest du hinzuf�gen! > [..] > "� 2 Zweck des Vereins > ... > Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegen�ber > Beh�rden und anderen Verb�nden, gegen�ber Firmen und Presse hinsichtlich > der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org." > > (und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der > Community sind???... > Wom�glich mit dem pojekteigenen Presseverteiler) Meine Worte. Je enger der Verein in die Community eingewebt ist, um so weniger wird dies passieren. Es wird nie eine "einheitliche" Meinung geben. > > (... dann k�nnen wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und > freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt) ?? Mein lieber Rolf, - oder besser deine Freundin? - auch hier weiss ich wirklich nicht, was du willst. Ein Vorstand ist von den Mitgliedern gew�hlt - als deren Interessensvertretung. Im Verein (�hnlich wie in der AG) ist die Mitgliedsversammlung (Aktion�rsversammlung) das h�chste Entscheidungsgremium. Steht allerdings auch in der Satzung. Und das Amtsgericht pr�ft hier sehr genau, bevor ein Verein eigetragen wird. All die Punkte sind nicht unbekannt und im Vorfeld diskutiert worden. Was soll das jetzt hier? > [..] > (ach, da passt vielleicht noch jemand auf...) Es passt immer jemand auf - die Mitglieder. Sie sind das h�chste Entscheidungsgremium. Jeder Vorstand (als Vertreter derselben) kann jederzeit abgesetzt werden (allerdings nicht willk�rlich - da sind eben Regeln zu beachten). Nachlesen! > "� 15 Aufsichtsrat > > 1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens drei Jahre > nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das > Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 > �berschritten hat und sp�testens nach 10 Jahren gebildet. > ..." > > (... aber leider erst in drei Jahren) Nachlesen! Selbst diesen Satz kann man richtig lesen. Entweder nach drei Jahren oder wenn 150 Mitglieder da sind. Wir haben den Verein mit 8 Personen gegr�ndet - und es waren nicht genug, um alle Posten zu besetzen. W�re ideasl, die Satzung w�rde dann gleich noch einen Aufsichtsrat vorsehn. F�r wen denn? Also sorry, bleiben wir bei sinnvollen Regeln. Ab einer gewissen Vereinsgr��e macht ein Aufsichtsrat Sinn, oder nach einem gewissen "Alter" des Vereins und dem dadurch bedingten Wechsel. In der Startphase - die ich so auf f�nf Jahre definieren w�rde - sind die Gr�nder des Vereins auch selbst noch so eingebunden, den Willen und Wesen der urspr�nglichen Gr�ndung zu folgen, da ist soetwas nicht notwendig. Aber - das h�chste Entscheidungsgremium sind die Mitgleider - man kann die Satzung �ndern! Nachlesen. Gruss Thomas -- ## Marketing deutschsprachiges Projekt ## http://de.openoffice.org - www.openoffice.org ## Vorstand OpenOffice.org Deutschland e.V. ## Mitglieder willkommen: www.OOoDeV.org --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
