Hi Rolf,

Rolf Meyer schrieb:

> Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und 
> zu bemerken:

Hmm, vielleicht w�re ein Rechtsanwalt geeigneter?

> A) Vorab noch etwas:
> Ein e.V. (auch gemeinn�tzig) ist eine Unternehmensform. Wie andere 
> Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschl�sse, Umsatzsteuer-, 
> Gewerbesteuer- und K�rperschaftsteuererkl�rungen beim Finanzamt 
> einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien 
> ofmals 0,- ist.

Und der Vorstand ist daf�r (auch pers�nlich!) verantwortlich. Solltest
du hinzuf�gen!


> [..]
> "� 2 Zweck des Vereins
> ...
> Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegen�ber 
> Beh�rden und anderen Verb�nden, gegen�ber Firmen und Presse hinsichtlich 
> der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org."
> 
> (und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der 
> Community sind???...
> Wom�glich mit dem pojekteigenen Presseverteiler)

Meine Worte. Je enger der Verein in die Community eingewebt ist, um so
weniger wird dies passieren. Es wird nie eine "einheitliche" Meinung geben.

> 
> (... dann k�nnen wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und 
> freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt)

?? Mein lieber Rolf, - oder besser deine Freundin? - auch hier weiss ich
wirklich nicht, was du willst. Ein Vorstand ist von den Mitgliedern
gew�hlt - als deren Interessensvertretung. Im Verein (�hnlich wie in der
AG) ist die Mitgliedsversammlung (Aktion�rsversammlung) das h�chste
Entscheidungsgremium. Steht allerdings auch in der Satzung. Und das
Amtsgericht pr�ft hier sehr genau, bevor ein Verein eigetragen wird.
All die Punkte sind nicht unbekannt und im Vorfeld diskutiert worden.
Was soll das jetzt hier?

> [..]
> (ach, da passt vielleicht noch jemand auf...)

Es passt immer jemand auf - die Mitglieder. Sie sind das h�chste
Entscheidungsgremium. Jeder Vorstand (als Vertreter derselben) kann
jederzeit abgesetzt werden (allerdings nicht willk�rlich - da sind eben
Regeln zu beachten). Nachlesen!

> "� 15 Aufsichtsrat
> 
> 1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens drei Jahre 
> nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das 
> Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 
> �berschritten hat und sp�testens nach 10 Jahren gebildet.
> ..."
> 
> (... aber leider erst in drei Jahren)

Nachlesen! Selbst diesen Satz kann man richtig lesen. Entweder nach drei
Jahren oder wenn 150 Mitglieder da sind. Wir haben den Verein mit 8
Personen gegr�ndet - und es waren nicht genug, um alle Posten zu besetzen.
W�re ideasl, die Satzung w�rde dann gleich noch einen Aufsichtsrat
vorsehn. F�r wen denn? Also sorry, bleiben wir bei sinnvollen Regeln. Ab
einer gewissen Vereinsgr��e macht ein Aufsichtsrat Sinn, oder nach einem
gewissen "Alter" des Vereins und dem dadurch bedingten Wechsel.
In der Startphase - die ich so auf f�nf Jahre definieren w�rde - sind
die Gr�nder des Vereins auch selbst noch so eingebunden, den Willen und
Wesen der urspr�nglichen Gr�ndung zu folgen, da ist soetwas nicht
notwendig. Aber - das h�chste Entscheidungsgremium sind die Mitgleider -
 man kann die Satzung �ndern! Nachlesen.

Gruss
Thomas


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