Hallo Thomas,
Thomas Krumbein schrieb:
Sicherlich. Ich kann nur ein paar Jahre Erfahrung aus dem Steuerb�ro und ein bi�chen eigeneHi Rolf,
Rolf Meyer schrieb:
Folgenes hat meine Freundin zum Verein und in der Vereinsatzung gefunden und zu bemerken:
Hmm, vielleicht w�re ein Rechtsanwalt geeigneter?
Vorstandsarbeit in die Waagschale werfen.
A) Vorab noch etwas:
Ein e.V. (auch gemeinn�tzig) ist eine Unternehmensform. Wie andere Unternehmen auch muss ein Verein seine Jahresabschl�sse, Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und K�rperschaftsteuererkl�rungen beim Finanzamt einreichen, auch wenn die Steuer aufgrund besonderer Steuerrichtlinien ofmals 0,- ist.
Und der Vorstand ist daf�r (auch pers�nlich!) verantwortlich. Solltest
du hinzuf�gen!
Nat�rlich, wie in jeden Unternehmen.
Das k�nnte man meinen, nur kann es daf�r niemals Garantien geben. Die Position,[..]
"� 2 Zweck des Vereins
...
Der Verein ist auch Interessensvertretung seiner Mitglieder gegen�ber Beh�rden und anderen Verb�nden, gegen�ber Firmen und Presse hinsichtlich der Benutzbarkeit von freier Software, insbesondere OpenOffice.org."
(und was ist, wenn ein Mitglied Interessen hat, die nicht im Sinne der Community sind???...
Wom�glich mit dem pojekteigenen Presseverteiler)
Meine Worte. Je enger der Verein in die Community eingewebt ist, um so
weniger wird dies passieren.
in der derVerein sich sieht fordert von der Community unsagbar viel Vertrauen...,
vielleicht zuviel?
Es wird nie eine "einheitliche" Meinung geben.
Sicherlich nicht - aber wie will der Vorstand eine mehrheitliche Meinung orten?
... Offensichtlich scheinen hier aber doch sehr viele eine andere Vorstellung von einem(... dann k�nnen wir nur hoffen, dass der Vorstand das auch merkt und freiwillig gegen das Interesse seines Mitglieds handelt)
?? Mein lieber Rolf, - oder besser deine Freundin? - auch hier weiss ich
wirklich nicht, was du willst. Ein Vorstand ist von den Mitgliedern
gew�hlt - als deren Interessensvertretung. Im Verein (�hnlich wie in der
AG) ist die Mitgliedsversammlung (Aktion�rsversammlung) das h�chste
Entscheidungsgremium. Steht allerdings auch in der Satzung. Und das
Amtsgericht pr�ft hier sehr genau, bevor ein Verein eigetragen wird.
All die Punkte sind nicht unbekannt und im Vorfeld diskutiert worden.
Was soll das jetzt hier?
Verein gehabt zu haben. Ich frage mich, woher das kommt. Ist es wirklich im Vorfeld
abgesprochen worden, was die Community sich vorstellt? Wurde die Satzung im
Vorfeld schon einmal vorgestellt - diskutiert - �ffentlich?
Die hab ich gelesen. Es ist gar nicht so einfach, die entsprechende Anzahl von
[..]
(ach, da passt vielleicht noch jemand auf...)
Es passt immer jemand auf - die Mitglieder. Sie sind das h�chste Entscheidungsgremium. Jeder Vorstand (als Vertreter derselben) kann jederzeit abgesetzt werden (allerdings nicht willk�rlich - da sind eben Regeln zu beachten). Nachlesen!
Mitgliedern daf�r zusammen zu bekommen. Jedenfalls nicht, wenn man so weit
verstreut sitzt. Ich m�chte jetzt nicht auch noch diese ganzen �� posten,
sind nachzulesen.
Also ich verstehe das so, dass in beiden F�llen der Aufsichtsrat erst auf Antrag des"� 15 Aufsichtsrat
1. Der Aufsichtsrat wird auf Antrag des Vorstands fr�hestens drei Jahre nach Aufnahme der T�tigkeit des Vereins (Datum der Eintragung in das Vereinsregister) beziehungsweise wenn die Mitgliederzahl 150 �berschritten hat und sp�testens nach 10 Jahren gebildet.
..."
(... aber leider erst in drei Jahren)
Nachlesen! Selbst diesen Satz kann man richtig lesen. Entweder nach drei
Jahren oder wenn 150 Mitglieder da sind.
Vorstandes gew�hlt wird und zwar fr�hestens. Das l�sst Luft.
Gru� Martina
--------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
