Hi, Wolfgang Uhlig schrieb:
Ich wäre dankbar, wenn dazu kompetente Leute Stellung beziehen könnten, ich fühle mich da verunsichert und überfordert.
Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch gesehen, welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen darauf hinweist, dass diese mit genehmigung von Microsoft veröffentlicht werden.
Meinetwegen kann eine Regel eingeführt werden, meine Interpretation ist aber, dass das Microsoftsche Regelwerk (sofern überhaupt im deutschen Recht anwendbar) für Screenshots von MS-Progammen gilt (also Screenshots, in denen MS-Programme das zentrale Element sind). Also: Screenshots von OpenOffice.org unter Windows sind aus meiner Sicht ok, denn es ist kein Screenshot eines MS-Produktes. Kritisch wäre aber ein Screenshot des Windows-Desktops, evtl. mit geöffneten MS-Programmen und OOo im Vordergrund.
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