Hi,

Wolfgang Uhlig schrieb:

Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch gesehen, welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen darauf hinweist, dass diese mit genehmigung von Microsoft veröffentlicht werden.

.... Also: Screenshots von OpenOffice.org unter Windows sind aus meiner Sicht ok, denn es ist kein Screenshot eines MS-Produktes.

Nur um mal den advocatus diaboli zu spielen: Das Aussehen von Menüs und Dialogen wird vom Betriebssystem bestimmt, un das ist MS.
Was aber das dargestellte Programm noch nicht zu einem Microsoft-Produkt macht.

aber .. ich hab mir jetzt nochmal die diskussionen bei Wikipedia durchgelesen. Im Endeffekt, dürfte man überhaupt keine Screenshots zulassen, wenn man in allen Bereichen konsequent sein würde (davon ausgehend, dass bei Abbildung eines Progammes, welches ein Framework oder eine Basistechnologie benutzt, die rechtlichen Bedingungen dieses Frameworks / dieser Basisitechnologie zu beachten sind).

Übrigens wären dann auch Screenshots von OOo generell bedenklich, denn die LGPL bereicht nicht zur Weiterlizensierung (z.B. des Iconsets) unter einer anderen Lizenz (z.B. PDL/GFDL).


Wie gesagt .. ich finde eine solche strenge Interpretation schlicht unsinnig. Nur, wer sie verfolgt, der sollte das auch konsequent tun.

André

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