Hi,
Wolfgang Uhlig schrieb:
Ich bin nicht wirklich kompetent, aber ich habe noch kein Buch
gesehen, welches Screenshots von Programmen, die unter Windows laufen
darauf hinweist, dass diese mit genehmigung von Microsoft
veröffentlicht werden.
.... Also: Screenshots von OpenOffice.org unter Windows sind aus
meiner Sicht ok, denn es ist kein Screenshot eines MS-Produktes.
Nur um mal den advocatus diaboli zu spielen: Das Aussehen von Menüs
und Dialogen wird vom Betriebssystem bestimmt, un das ist MS.
Was aber das dargestellte Programm noch nicht zu einem Microsoft-Produkt
macht.
aber .. ich hab mir jetzt nochmal die diskussionen bei Wikipedia
durchgelesen. Im Endeffekt, dürfte man überhaupt keine Screenshots
zulassen, wenn man in allen Bereichen konsequent sein würde (davon
ausgehend, dass bei Abbildung eines Progammes, welches ein Framework
oder eine Basistechnologie benutzt, die rechtlichen Bedingungen dieses
Frameworks / dieser Basisitechnologie zu beachten sind).
Übrigens wären dann auch Screenshots von OOo generell bedenklich, denn
die LGPL bereicht nicht zur Weiterlizensierung (z.B. des Iconsets) unter
einer anderen Lizenz (z.B. PDL/GFDL).
Wie gesagt .. ich finde eine solche strenge Interpretation schlicht
unsinnig. Nur, wer sie verfolgt, der sollte das auch konsequent tun.
André
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