Hallo, :)

> Am 02.03.2016 um 23:04 schrieb Dirk Zöllner <[email protected]>:
> 
> Hallo Christoph,
> 
> Am 02.03.2016 um 22:48 schrieb Christoph Günschmann:
> 
>> ja, aus Rechtsgründen und auch aus Diskretion filtere und protokollieren
>> ich den Zugriff meiner KollegInnen nicht.
> 
> ein Freibrief.
> 

nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses Anschlusses.

> Der Anschlußinhaber (Schulleiter) haftet für Vergehen innerhalb seines 
> Netzes. Kann er nicht nachweisen, wer es wahr, zahlt die Schule. Diese Geld 
> fehlt zum Investieren…
> 
nein. Jeder haftet nur für das, was ihm nachgewiesen werden kann… wir leben in 
einem Rechtsstaat.
Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem Netz 
eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—> 
Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich vorgehen 
will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die 
Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen.
Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher…. 

Grüße, Jesko


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