Hallo Jesko, Am 03.03.16 schrieb Jesko Anschütz <[email protected]>:
>> ein Freibrief. >> > > nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses Anschlusses. Ja, in einer idealen Welt halten sich alle dran. > Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem Netz > eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—> > Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich > vorgehen will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die > Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen. > Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher…. Und der Verursacher kann bei Christoph nicht ermittelt werden, somit bleibt der Anschlußinhaber - vertreten durch den Schulleiter - über. Ab der zweiten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird es richtig spannend. VG Dirk _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
