Vielleicht nochmal die Ursprungs fragte in den Blick rücken ? Am 03.03.2016 08:30 schrieb "Dirk Zöllner" <[email protected]>:
> Hallo Jesko, > > Am 03.03.16 schrieb Jesko Anschütz <[email protected]>: > > >> ein Freibrief. > >> > > > > nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses > Anschlusses. > > Ja, in einer idealen Welt halten sich alle dran. > > > > Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem Netz > > eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—> > > Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich > > vorgehen will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die > > Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen. > > Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher…. > > Und der Verursacher kann bei Christoph nicht ermittelt werden, somit > bleibt der Anschlußinhaber - vertreten durch den Schulleiter - über. > Ab der zweiten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird es richtig > spannend. > > > VG > Dirk > _______________________________________________ > linuxmuster-user mailing list > [email protected] > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user >
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