Vielleicht nochmal die Ursprungs fragte in den Blick rücken ?
Am 03.03.2016 08:30 schrieb "Dirk Zöllner" <[email protected]>:

> Hallo Jesko,
>
> Am 03.03.16 schrieb Jesko Anschütz <[email protected]>:
>
> >> ein Freibrief.
> >>
> >
> > nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses
> Anschlusses.
>
> Ja, in einer idealen Welt halten sich alle dran.
>
>
> > Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem Netz
> > eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—>
> > Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich
> > vorgehen will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die
> > Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen.
> > Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher….
>
> Und der Verursacher kann bei Christoph nicht ermittelt werden, somit
> bleibt der Anschlußinhaber - vertreten durch den Schulleiter - über.
> Ab der zweiten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird es richtig
> spannend.
>
>
> VG
> Dirk
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