Lieber Helmut,
lieber Dirk,

es gibt wohl zwei Fallen, in die man tappen kann:
Zum einen die von Euch Befürchtete, weil man den uneingeschränkten und
unkontrollierten Zugriff den KollegInnen anbietet.
Zum anderen aber die Datenschutzfalle, in die ich übrigens schon mal
getappt bin.

Lest das mal:
http://www.lo-recht.de/internetzugang.php

Sobald ich Internetzugriffe protokolliere, bewege ich mich auf dünnem Eis,
und nur aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen ist der
squid.log legal! Und: Gerade, wenn ich die Zugriffe auf's www meiner
KollegInnen mitschneiden, könnte ich ja auch Kenntnis illegaler Zugriffe
haben und bin damit viel eher haftbar zu machen, als wenn ich dies aus
guten Gründen und mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis unterlasse.

Außerdem: Wer gibt mir das Recht, meine KollegInnen zu kontrollieren?

Gruß Christoph
Am 03.03.2016 06:06 schrieb "Helmut Hullen" <[email protected]>:

> Hallo, Christoph,
>
> Du meintest am 02.03.16:
>
> >> auch wenn ich nicht Deine Frage beantworte: Ist es gewollt, dass die
> >> LehrerPCs Vollzugriff auf das Internet haben?
>
> > ja, aus Rechtsgründen und auch aus Diskretion filtere und
> > protokollieren ich den Zugriff meiner KollegInnen nicht.
>
> Ach - Du betreibst das Netz als "Internet service provider"? In
> Konkurrenz zu privaten Anbietern, aber mit aus öffentlichen Mitteln
> bezahlten Geräten?
>
> Viele Gruesse!
> Helmut
>
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