Lieber Helmut, lieber Dirk, es gibt wohl zwei Fallen, in die man tappen kann: Zum einen die von Euch Befürchtete, weil man den uneingeschränkten und unkontrollierten Zugriff den KollegInnen anbietet. Zum anderen aber die Datenschutzfalle, in die ich übrigens schon mal getappt bin.
Lest das mal: http://www.lo-recht.de/internetzugang.php Sobald ich Internetzugriffe protokolliere, bewege ich mich auf dünnem Eis, und nur aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen ist der squid.log legal! Und: Gerade, wenn ich die Zugriffe auf's www meiner KollegInnen mitschneiden, könnte ich ja auch Kenntnis illegaler Zugriffe haben und bin damit viel eher haftbar zu machen, als wenn ich dies aus guten Gründen und mit Verweis auf das Fernmeldegeheimnis unterlasse. Außerdem: Wer gibt mir das Recht, meine KollegInnen zu kontrollieren? Gruß Christoph Am 03.03.2016 06:06 schrieb "Helmut Hullen" <[email protected]>: > Hallo, Christoph, > > Du meintest am 02.03.16: > > >> auch wenn ich nicht Deine Frage beantworte: Ist es gewollt, dass die > >> LehrerPCs Vollzugriff auf das Internet haben? > > > ja, aus Rechtsgründen und auch aus Diskretion filtere und > > protokollieren ich den Zugriff meiner KollegInnen nicht. > > Ach - Du betreibst das Netz als "Internet service provider"? In > Konkurrenz zu privaten Anbietern, aber mit aus öffentlichen Mitteln > bezahlten Geräten? > > Viele Gruesse! > Helmut > > _______________________________________________ > linuxmuster-user mailing list > [email protected] > https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user >
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