Hallo, Christoph,

Du meintest am 03.03.16:

> Sobald ich Internetzugriffe protokolliere, bewege ich mich auf dünnem
> Eis, und nur aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen
> ist der squid.log legal! Und: Gerade, wenn ich die Zugriffe auf's www
> meiner KollegInnen mitschneiden, könnte ich ja auch Kenntnis
> illegaler Zugriffe haben und bin damit viel eher haftbar zu machen,
> als wenn ich dies aus guten Gründen und mit Verweis auf das
> Fernmeldegeheimnis unterlasse.

Wo ist das Problem? Der Schulträger hat die Geräte "nur für Schulische  
Zwecke" beschafft und installiert, die Schule honoriert den  
Systembetreuer nur "für schulische Zwecke". Und sicherlich muss auch bei  
euch jeder Benutzer per Unterschrift versichern, dass er das System "nur  
für schulische Zwecke" benutzt. Wenn ein Kollege (m/w) dagegen  
verstösst, dann greift u.a. das Dienstrecht, wie auch in jeder  
Privatfirma.

Besprich das am besten mal mit dem Schulträger ...

Viele Gruesse!
Helmut

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