Hi, leider ist der Link von Google so verschnörkelt ..... unpostbar ....
Such mal nach 500_hinweise_internetnutzung_an_oeff_schulen.pdf Seite 21 letzter Absatz regelt das für Bayern .... VG Wolfgang -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [lmn] Netzwerksicherheit - Frage an die Experten Datum: 2016-03-03T11:45:46+0100 Von: "Helmut Hullen" <[email protected]> An: "[email protected]" <[email protected]> Hallo, Christoph, Du meintest am 03.03.16:> Sobald ich Internetzugriffe protokolliere, bewege ich mich auf dünnem> Eis, und nur aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen> ist der squid.log legal! Und: Gerade, wenn ich die Zugriffe auf's www> meiner KollegInnen mitschneiden, könnte ich ja auch Kenntnis> illegaler Zugriffe haben und bin damit viel eher haftbar zu machen,> als wenn ich dies aus guten Gründen und mit Verweis auf das> Fernmeldegeheimnis unterlasse. Wo ist das Problem? Der Schulträger hat die Geräte "nur für Schulische Zwecke" beschafft und installiert, die Schule honoriert den Systembetreuer nur "für schulische Zwecke". Und sicherlich muss auch bei euch jeder Benutzer per Unterschrift versichern, dass er das System "nur für schulische Zwecke" benutzt. Wenn ein Kollege (m/w) dagegen verstösst, dann greift u.a. das Dienstrecht, wie auch in jeder Privatfirma. Besprich das am besten mal mit dem Schulträger ... Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
