Hi, 

leider ist der Link von Google so verschnörkelt ..... unpostbar ....

Such mal nach 

500_hinweise_internetnutzung_an_oeff_schulen.pdf

Seite 21 letzter Absatz regelt das für Bayern ....

VG
 Wolfgang



-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [lmn] Netzwerksicherheit - Frage an die Experten
Datum: 2016-03-03T11:45:46+0100
Von: "Helmut Hullen" <[email protected]>
An: "[email protected]" 
<[email protected]>

Hallo, Christoph,

Du meintest am 03.03.16:> Sobald ich Internetzugriffe protokolliere, bewege ich 
mich auf dünnem> Eis, und nur aufgrund der Aufsichtspflicht gegenüber 
Minderjährigen> ist der squid.log legal! Und: Gerade, wenn ich die Zugriffe 
auf's www> meiner KollegInnen mitschneiden, könnte ich ja auch Kenntnis> 
illegaler Zugriffe haben und bin damit viel eher haftbar zu machen,> als wenn 
ich dies aus guten Gründen und mit Verweis auf das> Fernmeldegeheimnis 
unterlasse.

Wo ist das Problem? Der Schulträger hat die Geräte "nur für Schulische  
Zwecke" beschafft und installiert, die Schule honoriert den  
Systembetreuer nur "für schulische Zwecke". Und sicherlich muss auch bei  
euch jeder Benutzer per Unterschrift versichern, dass er das System "nur  
für schulische Zwecke" benutzt. Wenn ein Kollege (m/w) dagegen  
verstösst, dann greift u.a. das Dienstrecht, wie auch in jeder  
Privatfirma.

Besprich das am besten mal mit dem Schulträger ...

Viele Gruesse!
Helmut

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