"Ursprungsfrage" ...sch...Autokorrektur! Am 03.03.2016 08:39 schrieb "Christoph Günschmann" <[email protected]>:
> Vielleicht nochmal die Ursprungs fragte in den Blick rücken ? > Am 03.03.2016 08:30 schrieb "Dirk Zöllner" <[email protected]>: > >> Hallo Jesko, >> >> Am 03.03.16 schrieb Jesko Anschütz <[email protected]>: >> >> >> ein Freibrief. >> >> >> > >> > nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses >> Anschlusses. >> >> Ja, in einer idealen Welt halten sich alle dran. >> >> >> > Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem >> Netz >> > eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—> >> > Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich >> > vorgehen will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die >> > Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen. >> > Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher…. >> >> Und der Verursacher kann bei Christoph nicht ermittelt werden, somit >> bleibt der Anschlußinhaber - vertreten durch den Schulleiter - über. >> Ab der zweiten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird es richtig >> spannend. >> >> >> VG >> Dirk >> _______________________________________________ >> linuxmuster-user mailing list >> [email protected] >> https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user >> >
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