"Ursprungsfrage" ...sch...Autokorrektur!
Am 03.03.2016 08:39 schrieb "Christoph Günschmann" <[email protected]>:

> Vielleicht nochmal die Ursprungs fragte in den Blick rücken ?
> Am 03.03.2016 08:30 schrieb "Dirk Zöllner" <[email protected]>:
>
>> Hallo Jesko,
>>
>> Am 03.03.16 schrieb Jesko Anschütz <[email protected]>:
>>
>> >> ein Freibrief.
>> >>
>> >
>> > nein. Die geltenden Gesetze gelten auch für die Nutzer dieses
>> Anschlusses.
>>
>> Ja, in einer idealen Welt halten sich alle dran.
>>
>>
>> > Eventuell kann jemand, der seine Rechte durch eine Aktion aus diesem
>> Netz
>> > eingeschränkt sieht, den Anschlussinhaber auf Unterlassung abmahnen (—>
>> > Störer“haftung“). Dann muss man -falls man nicht dagegen gerichtlich
>> > vorgehen will- eine Unterlassungserklärung unterschreiben und die
>> > Anwaltskosten/Abmahnungskosten tragen.
>> > Für das Vergehen an sich _haftet_ nur der Verursacher….
>>
>> Und der Verursacher kann bei Christoph nicht ermittelt werden, somit
>> bleibt der Anschlußinhaber - vertreten durch den Schulleiter - über.
>> Ab der zweiten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird es richtig
>> spannend.
>>
>>
>> VG
>> Dirk
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