Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 03.03.16:

> Such mal nach

> 500_hinweise_internetnutzung_an_oeff_schulen.pdf

> Seite 21 letzter Absatz regelt das für Bayern ....

Und wenn ich dann sehe, dass unter dem Account eines Lehrers auch dann  
gesurft wird, wenn er nicht in der Schule ist ...

Haben Betreuer-Kollegen an einigen Schulen schon erlebt.

Bleibt noch immer das Problem, dass mit öffentlichen Mitteln beschaffte  
und betreute Geräte zu privaten Zwecken benutzt werden, in Konkurrenz zu  
privaten (und Steuern zahlenden) Anbietern. Das ist vor allem mit dem  
Schulträger zu klären.

Viele Gruesse!
Helmut

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