Hallo Helmut, das darfst du ja eigentlich nicht sehen, weil die Protokolle ja nur für den Fall das sind, dass du sie offiziellen Stellen aushändigen musst. Die Kollegen müssen diesbezüglich ja auch eine Benutzerordnung unterschreiben.
Ob oder ob nicht, das ist eigentlich nicht unser Problem. Wenn der Chef sagt: "Die dürfen auch privat", dann wird nach Vorschrift gefiltert. Wir machen nur die technische Umsetzung. Düfen Sie nur für unterrichtliche Zwecke, dann kein Filter, aber auch Unterschrift, dass privat nicht erlaubt. Wenn dann was passiert, dann war das ein Verstoß des Kollegen, den er (wegen Unterschrift) absichtlich begangen hat. Seh ich das zu einfach? VG Wolfgang -----Original-Nachricht----- Betreff: Re: [lmn] Netzwerksicherheit - Frage an die Experten Datum: 2016-03-03T13:42:32+0100 Von: "Helmut Hullen" <[email protected]> An: "[email protected]" <[email protected]> Hallo, Wolfgang, Du meintest am 03.03.16:> Such mal nach> 500_hinweise_internetnutzung_an_oeff_schulen.pdf> Seite 21 letzter Absatz regelt das für Bayern .... Und wenn ich dann sehe, dass unter dem Account eines Lehrers auch dann gesurft wird, wenn er nicht in der Schule ist ... Haben Betreuer-Kollegen an einigen Schulen schon erlebt. Bleibt noch immer das Problem, dass mit öffentlichen Mitteln beschaffte und betreute Geräte zu privaten Zwecken benutzt werden, in Konkurrenz zu privaten (und Steuern zahlenden) Anbietern. Das ist vor allem mit dem Schulträger zu klären. Viele Gruesse! Helmut _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list [email protected] https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user
