Hallo Helmut,

das darfst du ja eigentlich nicht sehen, weil die Protokolle ja nur für den 
Fall das sind, dass du 
sie offiziellen Stellen aushändigen musst. Die Kollegen müssen diesbezüglich ja 
auch eine
Benutzerordnung unterschreiben.

Ob oder ob nicht, das ist eigentlich nicht unser Problem. Wenn der Chef sagt: 
"Die dürfen auch privat", 
dann wird nach Vorschrift gefiltert. Wir machen nur die technische Umsetzung. 
Düfen Sie nur für unterrichtliche 
Zwecke, dann kein Filter, aber auch Unterschrift, dass privat nicht erlaubt. 
Wenn dann was passiert, dann war das ein Verstoß des Kollegen, den er (wegen  
Unterschrift) absichtlich 
begangen hat. 

Seh ich das zu einfach?

VG
 Wolfgang 




-----Original-Nachricht-----
Betreff: Re: [lmn] Netzwerksicherheit - Frage an die Experten
Datum: 2016-03-03T13:42:32+0100
Von: "Helmut Hullen" <[email protected]>
An: "[email protected]" 
<[email protected]>

Hallo, Wolfgang,

Du meintest am 03.03.16:> Such mal nach> 
500_hinweise_internetnutzung_an_oeff_schulen.pdf> Seite 21 letzter Absatz 
regelt das für Bayern ....

Und wenn ich dann sehe, dass unter dem Account eines Lehrers auch dann  
gesurft wird, wenn er nicht in der Schule ist ...

Haben Betreuer-Kollegen an einigen Schulen schon erlebt.

Bleibt noch immer das Problem, dass mit öffentlichen Mitteln beschaffte  
und betreute Geräte zu privaten Zwecken benutzt werden, in Konkurrenz zu  
privaten (und Steuern zahlenden) Anbietern. Das ist vor allem mit dem  
Schulträger zu klären.

Viele Gruesse!
Helmut

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