Hallo, Wolfgang Jäth schrieb: > > "unverantwortlich"? > > Dann solltest Du grundsätzlich eher keine Freie Software > benutzen, denn das es für > > freie Software keinerlei Haftung für Fehler gibt, steht in > faktisch jeder Lizenz. > > Das hat mit Freier Software o. ä. gar nix zu tun.
Doch > Bananaware ist bei > kommerzieller Software mindestens genauso wenn nicht sogar noch viel > weiter verbreitet. Na sicher, nur ändert das ja überhaupt nichts an der Tatsache das freie Lizenzen generell [1] einen Haftungsausschluß enthalten, Lizenzen für propritäre Software hingegen nur aufgrund des Willens deren Herstellers. [2] Der Unterschied hierbei ist einfach das der rechtsformale Ausschluß jeglicher Gewährleistungsansprüche praktisch Bestandteil jeder OSS-Lizenz ist, hingegen keinesfalls jeder propritären Lizenz. (streng gesagt wirst Du Dich bei propritärer Software rein rechtsformal, zumindest in DE, nicht einmal völlig haftungsfrei stellen können, selbst wenn Du das willst) [1] "generell" schreib ich hier weil es sich so besser argumentiert, sachlich müßte ich vielleicht schreiben "fast immer" nur offen gesagt ist mir keine anerkannte OSS-Lizenz ohne Haftungsausschluß bekannt. [2] Ich z.B. bin teils auch Ersteller von propritärer Software und, je nach konkretem Vertrag, geb ich meinen Kunden darauf auch Garantie. Praktisch kann das z.B. heißen das ich für den Kunden eine Office-Anwendung nach Pflichtenheft entwickle und vertraglich zusichere nötigen Support oder Fehlerkorrekturen für 12 Monate kostenlos zu leisten. Genauso schreibe ich aber auch Software unter freier Lizenz und da ist diese Garantie eben nicht in der Lizenz enthalten. (Ich kann über die Lizenz hinaus auch hier Garantie übernehmen, nur ist das eben nicht Teil der OSS-Lizenz.) Praktisch heißt das das Du mich zwar gerne bitten kannst das ich Fehler in http://www.calc-info.de/makros.htm#mottco beseitigen soll, falls dir dort ein Fehler auffällt. Darauf das ich Deiner Aufforderung auch nachkomme hast Du jedoch keinen Anspruch. Wenn Du für dieses Makro Garantie willst, wirst Du mit mir eine gesonderte Vereinbarung dazu treffen müssen. In der Praxis wirst Du sogar feststellen das kleine Firmen diese Möglichkeiten von OSS-Lizenzen für sich nutzen, denn zwar ist, nach meinem Kenntnisstand, die Frage der Produkthaftungsfreistellung für OSS nicht vollens geklärt [3], jedoch gibt es genügend Urteile die immer wieder die Rechtsgültigkeit von OSS-Lizenzen bekräftigen und somit wird die Haftung faktisch indirekt beschränkt. [3] Siehe z.B.: http://www.campussource.de/opensource/docs/cs_siepmann2.pdf Gruß Jörg --------------------------------------------------------------------- Abmelden von der Mailingliste: [email protected] Informationen: http://www.openoffice.org/de/ To unsubscribe, e-mail: [email protected] For additional commands, e-mail: [email protected]
