Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 2. Juni 2014 02:49 schrieb Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com:
 Am 30. Mai 2014 11:23 schrieb Wolfgang Hinsch osm-lis...@ivkasogis.de:

 Bei einem Einkaufszentrum gelten andere Regeln als in Wohnzimmer ;-)



 Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
 eines oeffentlichen Raumes / Strasse.

Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
Dritte vom Zugang auszuschließen. Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
dann doch hier nicht so stehen lassen.

 Normalerweise gibt es da eine
 Hausordnung die genau so was sagt (klar, wer wie ein potentieller Kunde
 aussieht wird natuerlich reingelassen, solange er sich nicht laestig
 verhaelt, ist ja im ureigensten Interesse, moeglichst viele Kunden
 anzuziehen).

Hausordnung hin oder her -- der Allgemeinheit zugängliche private
Areale wie Einkaufszentren, Flughäfen etc. stehen der Öffentlichkeit
zur Grundrechtsausübung zur Verfügung, ob das den Eigentümern passt
oder nicht (und es passt in der Regel natürlich nicht). Aber natülich
hat alles auch seine Grenzen ...

Beim privaten Bauernhof gilt der allgemeine Zugang so nicht.

 Einfach mal im Internet gesucht und das erste angeclickt:
 http://www.mira-einkaufszentrum.de/hausordnung.html
 So was aehnliches gilt praktisch in allen Einkaufszentren.


In ihre Hausordnungen können die Eigentümer erst einmal alles
hineinschreiben. Ob das auch vor Gericht bestand hat, das ist eine
ganz anderes Frage :-). Es gibt keinen Anspruch auf ungestörtes
Einkaufserlebnis in einem Einkaufszentrum.

Gruß Falk

[1] 
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html

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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Bernd Wurst
Hallo.

Am 02.06.2014 08:41, schrieb Falk Zscheile:
 Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
  eines oeffentlichen Raumes / Strasse.
 Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
 Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
 dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
 Dritte vom Zugang auszuschließen. 
 Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
 Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
 ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
 sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
 gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
 mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
 dann doch hier nicht so stehen lassen.

Das Urteil stützt sich maßgeblich auf den Fakt, dass die Fraport AG zu
über der Hälfte in Besitz der öffentlichen Hand ist:
Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche
Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates
stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts
organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. (46)

In der abweichenden Meinung eines Verfassungsrichters (111 ff) findet
sich ja grade die Einschätzung, dass bei Betrachtung der Einzelanteile
jeder öffentliche Anteilseigner nur Minderheitsbeteiligter ist und daher
das Urteil hätte anders lauten müssen. Typische Einkaufzentren befinden
sich nicht (überwiegend) in Besitz öffentlicher Anteilseigner sondern
sind wirklich private Betriebe. Daher lässt sich dieses BVerfG-Urteil
hier sicherlich nicht übertragen.

Die Ausgangslage ist also anders und IMHO doch eher mit einem Hof zu
vergleichen. Dass Einkaufszentren ihren Teil zur öffentlichen
Infrastruktur (Grundversorgung) beitragen und daher nicht nach Belieben
Leute vom Einkauf in den Geschäften ausschließen können halte ich zwar
für richtig, aber die Zeiten zu denen geöffnet ist kann der Inhaber
durchaus verändern. Er kann ja auch von heut auf morgen einfach zumachen
wenn der Hauptmieter pleite ist.

Ich gehe zumindest davon aus, dass mit nach Gutdünken verweigert werden
kann nicht unbedingt die individuelle Gesichtskontrolle gemeint ist
sondern die Tore nach Belieben auch mal geschlossen bleiben können wenn
der Eigentümer das so will. Oder sich die Öffnungszeiten verschieben
können. Das Recht, diese Fläche zu nutzen, insbesondere als
Durchgangsweg, ist nicht öffentlich vorgegeben sondern ist abhängig von
dem Willen des Eigentümers, dass da jetzt grade jemand laufen können
soll. Er könnte das auch baulich so umgestalten dass ein direktes
Durchgehen unattraktiv wird.

Gruß,
Bernd





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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer


 Am 02/giu/2014 um 08:41 schrieb Falk Zscheile falk.zsche...@gmail.com:
 
 [1] 
 http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110222_1bvr069906.html
  


bin kein Jurist, aber der erste Satz vermittelt mir gleich die Idee, dass das 
so nicht auf Einkaufszentren übertragbar ist: 
Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in 
Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende 
öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, 
einer unmittelbaren Grundrechtsbindung.


Bei einem EKZ handelt es sich normalerweise nicht um Von der öffentlichen Hand 
beherrschte ... Unternehmen

Gruß,
Martin
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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Wolfgang Hinsch
Hallo,
Am Montag, den 02.06.2014, 10:15 +0200 schrieb Bernd Wurst:
 Hallo.
 
 Am 02.06.2014 08:41, schrieb Falk Zscheile:
  Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
   eines oeffentlichen Raumes / Strasse.
  Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
  Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
  dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
  Dritte vom Zugang auszuschließen. 
  Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
  Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
  ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
  sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
  gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
  mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
  dann doch hier nicht so stehen lassen.
 
 Das Urteil stützt sich maßgeblich auf den Fakt, dass die Fraport AG zu
 über der Hälfte in Besitz der öffentlichen Hand ist:
 Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche
 Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates
 stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts
 organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. (46)

Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
noch stärker 98 ff.

 
 In der abweichenden Meinung eines Verfassungsrichters (111 ff) findet
 sich ja grade die Einschätzung, dass bei Betrachtung der Einzelanteile
 jeder öffentliche Anteilseigner nur Minderheitsbeteiligter ist und daher
 das Urteil hätte anders lauten müssen. Typische Einkaufzentren befinden
 sich nicht (überwiegend) in Besitz öffentlicher Anteilseigner sondern
 sind wirklich private Betriebe. Daher lässt sich dieses BVerfG-Urteil
 hier sicherlich nicht übertragen.

Es ist ausdrücklich nicht dafür entschieden, aber u.a. in den
Randnummern s.o. gibt die ganz erhebliche Mehrheit (7:1) der Richter
hier einen deutlichen Hinweis, dass sie diese Bereiche dem freien
Himmel gleichstellt.

 
 Die Ausgangslage ist also anders und IMHO doch eher mit einem Hof zu
 vergleichen. 
-1

 Dass Einkaufszentren ihren Teil zur öffentlichen
 Infrastruktur (Grundversorgung) beitragen und daher nicht nach Belieben
 Leute vom Einkauf in den Geschäften ausschließen können halte ich zwar
 für richtig, aber die Zeiten zu denen geöffnet ist kann der Inhaber
 durchaus verändern. Er kann ja auch von heut auf morgen einfach zumachen
 wenn der Hauptmieter pleite ist.
+1

 
 Ich gehe zumindest davon aus, dass mit nach Gutdünken verweigert werden
 kann nicht unbedingt die individuelle Gesichtskontrolle gemeint ist
 sondern die Tore nach Belieben auch mal geschlossen bleiben können wenn
 der Eigentümer das so will. Oder sich die Öffnungszeiten verschieben
 können. Das Recht, diese Fläche zu nutzen, insbesondere als
 Durchgangsweg, ist nicht öffentlich vorgegeben sondern ist abhängig von
 dem Willen des Eigentümers, dass da jetzt grade jemand laufen können
 soll. Er könnte das auch baulich so umgestalten dass ein direktes
 Durchgehen unattraktiv wird.

Bezüglich der Öffnungszeiten +1

Der Betreiber hat sicherlich das Recht, zu entscheiden, wann er seine
Flächen allgemein zugänglich machen will. Er wird aber sicher nicht
sagen können, Oh nein, da kommt schon wieder X, wir schließen jetzt mal
spontan. Selbst dann, wenn X nicht einkaufen, sondern Flugblätter mit
seiner Meinung verteilen will. Insofern ein sehr interessantes Urteil.

:-)

Allerdings wird es jetzt ziemlich OT.

Gruß, Wolfgang



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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch osm-lis...@ivkasogis.de:
 Hallo,
 Am Montag, den 02.06.2014, 10:15 +0200 schrieb Bernd Wurst:
 Hallo.

 Am 02.06.2014 08:41, schrieb Falk Zscheile:
  Die Regeln sind jedenfalls deutlich eher die eines privaten Hofs als die
   eines oeffentlichen Raumes / Strasse.
  Mit solch einer Aussage wäre ich in Deutschland vorsichtig. Seit dem
  Fraport Urteil des Bundesverfassungsgerichts[1] reicht es nicht mehr,
  dass ein Einkaufszenrum o. ä. in privater Hand ist um nach Belieben
  Dritte vom Zugang auszuschließen.
  Jedenfalls wenn diese Dritte ihre
  Grundrechte auf Meinungsäußerungs- und Versammlungsfreiheit dort
  ausüben wollen. Wie es in Italien ist, das weiß ich nicht. Jedenfalls
  sind mit dieser Entscheidung deutlich in Richtung öffentlichen Raum
  gerückt worden. Ich weiß, dass man access=Grundrechtsausübung nicht
  mappen kann, aber den Vergleich Bauernhof--Einkaufszentrum wollte ich
  dann doch hier nicht so stehen lassen.

 Das Urteil stützt sich maßgeblich auf den Fakt, dass die Fraport AG zu
 über der Hälfte in Besitz der öffentlichen Hand ist:
 Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche
 Unternehmen unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates
 stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts
 organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung. (46)

 Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
 noch stärker 98 ff.


Danke! Du hast mir soeben sehr viel Tipparbeit abgenommen :-)

Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Rad-Wander-Skate-Routen

2014-06-02 Diskussionsfäden fly
Am 25.05.2014 21:08, schrieb Sven Geggus:
 fly lowfligh...@googlemail.com wrote:
 
 Super, ich begegne immer wieder Situationen, wo das Semikolon die
 naheliegenste und einfachste Lösung ist und wundere mich immer warum
 sich dagegen so gesträubt wird.
 
 Lies mal den Blogpost von Jochen. Das Problem ist, dass es eben nicht
 immer so eindeutig ist was damit gemeint ist.
 
 http://blog.jochentopf.com/2013-09-23-semicolons-in-osm-tags.html

Die habe ich jetzt wiederholt gelesen und lese dort nur ein Problem mit
der Definition.

Josm wurde verbessert (ein Erfolg der letzten Diskussion), der Import
war nicht nur in dieser Hinsicht grauenhaft und hätte nie so statt
finden dürfen und die cadastre-Source geht auch mit Komma.

Meine Punkte in der Hinsicht lauten dann eher:
* Einigung auf ein Trennzeichen und Vermeidung dieses Zeichen bei
anderen Bedeutungen (zB source)
* Klare Definition bei Verwendung von Listen bzw. Verwendung eines
eigenen Zeichen ala turn:lanes
* Ausschluss bei Tags

Diese Definitionen können alle diskutiert und dann im Wiki festgehalten
werden. Einfach über das Problem hinweggehen und so tun als ob es nicht
existiere verhindert Software-Unterstützung und wir werden dieses Thema
in geraumen Abständen immer wieder diskutieren.

Ciao fly

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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Martin Koppenhoefer
Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch osm-lis...@ivkasogis.de:

 Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
 noch stärker 98 ff.




ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren
wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen
zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder
Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es
bisher verboten war. Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die
Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h.
Kommunikation auch z.B. politischer Natur.

Gruss,
Martin
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Re: [Talk-de] Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Falk Zscheile
Am 2. Juni 2014 14:29 schrieb Martin Koppenhoefer dieterdre...@gmail.com:
 Am 2. Juni 2014 12:32 schrieb Wolfgang Hinsch osm-lis...@ivkasogis.de:

 Ja, aber erweitert auf z.B. Einkaufszentren in Randnummer 68 ff. und
 noch stärker 98 ff.




 ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren
 wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen
 zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder
 Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es
 bisher verboten war.

Und sollen wir das jetzt einzeln je nach Hausordnung mappen oder wie
soll ich deinen Hinweis verstehen? Ich finde deine Argumentation daher
nicht besonders konstruktiv im Hinblick auf OSM und das Datenschema.
Irgend ein Fall wird sich immer finden lassen, auf den es nicht passt.
Ich finde das bringt uns nicht weiter.  Mein Hinweis auf das Urteil
bezog sich nur darauf zu verdeutlichen, dass Einkaufszentren
öffentliche Räume sind und bei OSM anders zu bewerten sind als die
Privatauffahrt zu einem Bauernhof.

Passieren dürfen deine Stadtmusikanten und Hausierer durchs
Einkaufszentrum, sie dürfen dort bloß nicht ihrem Beruf nachgehen.
Wobei das für Musiker im Hinblick auf die Kunstfreiheit im Lichte des
Urteils noch genauer überlegt werden müsste.

 Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die
 Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h.
 Kommunikation auch z.B. politischer Natur.

Die Aussage, die du hier wieder unterschlägst ist: Einkaufszentren
etc. sind öffentliche Räume, die grundsätzlich allen offen stehen,
auch wenn sie im Privateigentum stehen und dies auch für Personen, die
nicht einkaufen wollen.

Gruß Falk

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Re: [Talk-de] Rad-Wander-Skate-Routen

2014-06-02 Diskussionsfäden Alexander Heinlein
On Mon, Jun 02, 2014 at 02:10:49PM +0200, fly wrote:
 Am 25.05.2014 21:08, schrieb Sven Geggus:
  fly lowfligh...@googlemail.com wrote:
  
  Super, ich begegne immer wieder Situationen, wo das Semikolon die
  naheliegenste und einfachste Lösung ist und wundere mich immer warum
  sich dagegen so gesträubt wird.
  
  Lies mal den Blogpost von Jochen. Das Problem ist, dass es eben nicht
  immer so eindeutig ist was damit gemeint ist.
  
  http://blog.jochentopf.com/2013-09-23-semicolons-in-osm-tags.html
 
 Die habe ich jetzt wiederholt gelesen und lese dort nur ein Problem mit
 der Definition.
 
 Josm wurde verbessert (ein Erfolg der letzten Diskussion), der Import
 war nicht nur in dieser Hinsicht grauenhaft und hätte nie so statt
 finden dürfen und die cadastre-Source geht auch mit Komma.
 
 Meine Punkte in der Hinsicht lauten dann eher:
 * Einigung auf ein Trennzeichen und Vermeidung dieses Zeichen bei
 anderen Bedeutungen (zB source)
 * Klare Definition bei Verwendung von Listen bzw. Verwendung eines
 eigenen Zeichen ala turn:lanes
 * Ausschluss bei Tags
 
 Diese Definitionen können alle diskutiert und dann im Wiki festgehalten
 werden. Einfach über das Problem hinweggehen und so tun als ob es nicht
 existiere verhindert Software-Unterstützung und wir werden dieses Thema
 in geraumen Abständen immer wieder diskutieren.

+1

Ich sehe auch kein Problem in der Nutzung von Semikolons, solange deren
Verwendung klar definiert ist und sie nicht für obskure Tagging-Schemata
missbraucht werden. Der Blog-Post prangert eigentlich auch nur die falsche
Verwendung und die fehlende Unterstützung in Anwendungen an. Zwei Probleme,
die behoben werden können und die auch mit alternativen Lösungen auftreten
würden.


Alex

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[Talk-de] Halböffentlicher Raum // Re: Wege mit zeitlicher Zutritts-Beschrängung

2014-06-02 Diskussionsfäden Ralf GESELLENSETTER
Willkommen im halb- und pseudo-öffentlichen Raum der Postmoderne.
Vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96ffentlicher_Raum
sowie

Alexandra Schmidt: Gated Communities (Diplomarbeit 2004) [1], die in der
Einleitung auf S. 6 City of Quartz von Mike Davis (1994) zitiert, ein
wirklich lesenswertes Buch nicht nur für Stadtgeographen/-soziologen.


1. http://books.google.de/books?id=QXd5AQAAQBAJpg=PA6
2. http://en.wikipedia.org/wiki/City_of_Quartz



Am 02.06.2014 14:29, schrieb Martin Koppenhoefer:
 ich glaube kaum, dass dieses Urteil z.B. einen Obdachlosen davor bewahren
 wird, aus einem Einkaufszentrum geworfen zu werden, bzw. nicht eingelassen
 zu werden, genausowenig sehe ich Hinweise darauf, dass z.B. Betteln oder
 Hausieren oder Tanzen oder Musizieren dadurch moeglich wuerde, wenn es
 bisher verboten war. Das Urteil bezieht sich vielmehr auf die
 Meinungsaeusserungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit, d.h.
 Kommunikation auch z.B. politischer Natur.


-- 
PGP/GnuPG: pub 1024D/E6DE0971

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Re: [Talk-de] Tagging für Geocaches

2014-06-02 Diskussionsfäden 715371
Am 02.06.2014 02:30, schrieb Michael Kugelmann:
 Am 31.05.2014 15:33, schrieb Droelfzehn (aka Michael):
 [...viele sinnvolle Argumente...]

Ein paar sind sinnvoll - ein paar nicht (z.B. die Lizenzbedenken). Aber
theoretisch wäre es noch denkbar traditionelle Caches in die OSM
aufzunehmen. Insgesamt wäre das aber keine große Bereicherung. Daher +1
für Geocaches sollten nicht in die OSM.

 BTW: die Diskussion gab es vor 2 Jahren oder so bereits schon mal.
 Damals war den Konsens eindeutig: Geocaches gehören nicht nach OSM.

Wie angekündigt arbeite ich daran, die Diskussion (von der ich bisher
nichts wusste) diesmal zugänglicher zu machen.

https://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:U715371/Geocaching

LG
715371

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