Hallo. Am Montag 18 Mai 2009 16:37:04 schrieb Martin Koppenhoefer: > ja? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man genau das darf: > architektonisch einzigartige Gebäude und im öffentlichen Raum stehende > Skulpture fotografieren und die Bilder dann beliebig weiterverbreiten > (auch z.B. kostenpflichtig).
Ich früher auch, dann hat ein Jura-Prof an der Uni mal in einer Vorlesung gesagt, dass es da wesentliche Einschränkungen gibt. In den aktuellen Gesetzen und dem Wikipedia-Artikel dazu finde ich jetzt keinerlei Einschränkung mehr (abseits vom "bleibend"). Merkwürdig, das, irgendwie ist im Urheberrecht immer so vieles anders als ich intuitiv denken würde... ;-) Aber dann würde die Panoramafreiheit ja wirklich öffentlich aushängende Karten betreffen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Verlage das mit sich machen lassen... Gruß, Bernd -- Selbst ein Trabi mit 26 PS hat mehr Power als die SPD. - Renate Künast (Berliner Grüne)
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