Hi, Johann H. Addicks wrote: >> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende >> Kartenwerke gelten. > > Prinzipiell ja. > >> Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom >> Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten? > > Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot.
Ich finde folgende Betrachtung spannend: Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine Rechtsgrundlage, oder ist das nur so der "gesunde Menschenverstand", der uns das annehmen laesst? Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Strassenschilder sind ja schliesslich zu dem Zweck aufgestellt, dass jeder die Strasse finden kann" (o.ae.), dann wuerde die hieraus abgeleitete Abschreib-Freiheit ja auch fuer etwas komplexere Beschilderungen, die schon fast an Karten herankommen, gelten, doer? (Am Eingang manch einer Wohnanlage ist z.B. eine Detailkarte mit den Hausnummern der verschiedenen Bloecke angebracht.) Wo ist dann die Grenze zu den og. "Schaukaesten mit Karten"? Ab dem Augenblick, wo ein Urheber draufsteht? Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de