Hi,

Johann H. Addicks wrote:
>> Nach der Argumentation müsste das aber auch für öffentlich aushängende
>> Kartenwerke gelten.
> 
> Prinzipiell ja.
> 
>> Bei uns befinden sich auf öffentlichen Plätzen Schaukästen mit Karten vom
>> Städte-Verlag. Darf ich die dann auch abfotografieren und weiter verbreiten?
> 
> Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot.

Ich finde folgende Betrachtung spannend:

Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von 
Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine 
Rechtsgrundlage, oder ist das nur so der "gesunde Menschenverstand", der 
uns das annehmen laesst?

Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Strassenschilder sind 
ja schliesslich zu dem Zweck aufgestellt, dass jeder die Strasse finden 
kann" (o.ae.), dann wuerde die hieraus abgeleitete Abschreib-Freiheit ja 
auch fuer etwas komplexere Beschilderungen, die schon fast an Karten 
herankommen, gelten, doer? (Am Eingang manch einer Wohnanlage ist z.B. 
eine Detailkarte mit den Hausnummern der verschiedenen Bloecke angebracht.)

Wo ist dann die Grenze zu den og. "Schaukaesten mit Karten"? Ab dem 
Augenblick, wo ein Urheber draufsteht?

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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