Am 18. Mai 2009 16:50 schrieb Bernd Wurst <[email protected]>: > Hallo. > > Am Montag 18 Mai 2009 16:37:04 schrieb Martin Koppenhoefer: >> ja? Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass man genau das darf: >> architektonisch einzigartige Gebäude und im öffentlichen Raum stehende >> Skulpturen fotografieren und die Bilder dann beliebig weiterverbreiten >> (auch z.B. kostenpflichtig). > > Ich früher auch, dann hat ein Jura-Prof an der Uni mal in einer Vorlesung > gesagt, dass es da wesentliche Einschränkungen gibt.
welche? > Aber dann würde die Panoramafreiheit ja wirklich öffentlich aushängende Karten > betreffen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Verlage das mit sich machen > lassen... da habe ich intuitiv allerdings auch meine Zweifel (wobei Intuition in Rechtsfragen nicht der Ratgeber der Wahl sein sollte). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

