Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>: >> Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot. > > Ich finde folgende Betrachtung spannend: > > Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von > Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine > Rechtsgrundlage, oder ist das nur so der "gesunde Menschenverstand", der > uns das annehmen laesst? > > Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Strassenschilder sind > ja schliesslich zu dem Zweck aufgestellt, dass jeder die Strasse finden > kann" (o.ae.), dann wuerde die hieraus abgeleitete Abschreib-Freiheit ja > auch fuer etwas komplexere Beschilderungen, die schon fast an Karten > herankommen, gelten, doer? (Am Eingang manch einer Wohnanlage ist z.B. > eine Detailkarte mit den Hausnummern der verschiedenen Bloecke angebracht.) > > Wo ist dann die Grenze zu den og. "Schaukaesten mit Karten"? Ab dem > Augenblick, wo ein Urheber draufsteht?
Vielleicht ist es da ein nicht ganz zu unterschätzendes Details, dass die Straßennamen gemeinfrei sind, weil sie per Rechtsverordnung (o.ä.) erlassen werden. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

