Am 18. Mai 2009 20:27 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>:
>> Was Du nicht darfst ist "Retouchieren". Es besteht ein Veränderungsverbot.
>
> Ich finde folgende Betrachtung spannend:
>
> Wir gehen doch alle davon aus, dass wir Strassennamen von
> Strassenschildern abschreiben duerfen. Gibt es hierzu irgendeine
> Rechtsgrundlage, oder ist das nur so der "gesunde Menschenverstand", der
> uns das annehmen laesst?
>
> Falls die Argumentation in die Richtung geht: "Die Strassenschilder sind
> ja schliesslich zu dem Zweck aufgestellt, dass jeder die Strasse finden
> kann" (o.ae.), dann wuerde die hieraus abgeleitete Abschreib-Freiheit ja
> auch fuer etwas komplexere Beschilderungen, die schon fast an Karten
> herankommen, gelten, doer? (Am Eingang manch einer Wohnanlage ist z.B.
> eine Detailkarte mit den Hausnummern der verschiedenen Bloecke angebracht.)
>
> Wo ist dann die Grenze zu den og. "Schaukaesten mit Karten"? Ab dem
> Augenblick, wo ein Urheber draufsteht?

Vielleicht ist es da ein nicht ganz zu unterschätzendes Details, dass
die Straßennamen gemeinfrei sind, weil sie per Rechtsverordnung (o.ä.)
erlassen werden.

Gruß Martin

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