Martin Koppenhoefer schrieb: >> Wahl- und Veranstaltungsplakate fallen nicht unter die Panoramafreiheit, da >> sie eben nicht "bleibend" sind. > > solange sie das einzige Motiv sind. Wenn sie irgendwie im Hintergrund > erscheinen, ist die Lage doch vermutlich schon wieder anders:
Nein, dann ist das nciht anders. Dadurch dass ein Bild nicht mehr motivbestimmend ist und als Beiwerk eingeordnet wird, fällt es nicht unter die Panoramafreiheit, sondern unter Beiwerk. Nur sobald Du jetzt das Bild -wegen der guten Auflösung zuschneidest- dass das Beiwerk zum Motiv wird... oder Du direkt das Beiwerk "nutzt", ist es eben kein Beiwerk mehr. Sprich: Die Spitzfindigkeit "Beiwerk" hilft uns bei OSM nichts, aber auch rein gar nichts. (Die Panoramafreiheit schon...) -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

