Hallo Bernd (Sorry für die Mail, wollte der Liste antworten)
> Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man > nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter > Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder > architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild > dann frei zu verteilen). Fotografieren darfst Du fast alles, erst mit der Weiterverbreitung fangen die Probleme an.. :) (Häufig wird dann auch kein Unterschied gemacht, ob das Bild verschenkt oder verkauft wird!) Lesenswert dazu: http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo Gruss, Thomas _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

