Hallo Bernd

(Sorry für die Mail, wollte der Liste antworten)

> Nach meinem Verständnis der Panoramafreiheit gilt diese nicht mehr, wenn man
> nur ein einzelnes, bestimmtes Objekt ablichtet. So kann es ja AFAIK unter
> Umständen schon verboten sein, öffentlich ausgestellte Skulpturen oder
> architektonisch einzigartige Gebäude zu fotografieren (bzw. das Bild  
>  dann frei zu verteilen).

Fotografieren darfst Du fast alles, erst mit der Weiterverbreitung  
fangen die Probleme an.. :) (Häufig wird dann auch kein Unterschied  
gemacht, ob das Bild verschenkt oder verkauft wird!)

Lesenswert dazu:

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm#christo


Gruss,
Thomas

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