Martin Koppenhoefer schrieb:

> ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche
> Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher
> nicht gemeint ;-)

Es gibt nur Anhaltspunkte:
Argument "gegen bleibend": Findet der Aushang statt mit dem klaren
Vorsatz, ihn zu einem anderen Anlass wieder zu entfernen? (Veranstaltung
vorbei, Monatsaushang, nur in der Badesaison...)
Argument "für bleibend": Erneuerung oder Wegfall erst wegen nachträglich
eintretender Umstände (verblichen, vandaliert, Sponsor gewechselt, geklaut)

-jha-


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