Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller <[email protected]>: >> Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist "unwesentliches >> Beiwerk" (§ 57 UrhG) > > Und was ist mit § 59?
Beim 59 ist "bleibend" wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine "bleibende Karte" (Steinmosaik oder sowas) dürftest du im öffentlichen Raum fotografieren und verbreiten. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

