Am 18. Mai 2009 22:45 schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]>:

> ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche
> Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher
> nicht gemeint ;-)

"Lebenslänglich" ("wenn sich ein Kunstwerk für seine natürliche
Lebensdauer an einem öffentlichen Platz befindet")
 Interessant für Kreidezeichnungen oder Eisskulpturen - nicht für
Schaukästen. Seit Christo gilt:

"Ein Werk der bildenden Kunst befindet sich dann nicht bleibend an
einem öffentlichen Ort, wenn das Werk im Sinne einer zeitlich
befristeten Ausstellung präsentiert wird. Unerheblich ist dabei, ob
das Werk nach dem Abbau fortbesteht oder ob es mit dem Abbau
untergeht."

http://lexetius.com/2002,673

Gruß,
Stefan

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