Am 18. Mai 2009 22:36 schrieb Stefan Schwan <stefan.sch...@googlemail.com>: > Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller <use...@ulfm.de>: > >>> Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist "unwesentliches >>> Beiwerk" (§ 57 UrhG) >> >> Und was ist mit § 59? > > Beim 59 ist "bleibend" wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das > zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine "bleibende > Karte" (Steinmosaik oder sowas) dürftest du im öffentlichen Raum > fotografieren und verbreiten.
ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher nicht gemeint ;-) Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de