Am 18. Mai 2009 22:36 schrieb Stefan Schwan <stefan.sch...@googlemail.com>:
> Am 18. Mai 2009 22:10 schrieb Ulf Möller <use...@ulfm.de>:
>
>>> Prinzipiell eher nicht - das Stichwort dazu ist  "unwesentliches
>>> Beiwerk" (§ 57 UrhG)
>>
>> Und was ist mit § 59?
>
> Beim 59 ist "bleibend" wichtig- eine Statue oder ein Haus ist das
> zweifellos, eine Karte in einem Schaukasten wohl kaum. Eine "bleibende
> Karte" (Steinmosaik oder sowas) dürftest du im öffentlichen Raum
> fotografieren und verbreiten.

ist "bleibend" denn nicht unrealistisch vom Gesetzgeber? Welche
Zeitspanne definiert das denn? "Ewig" im wörtlichen Sinn ist sicher
nicht gemeint ;-)

Gruß Martin

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