Am Mon, 12 Dec 2011 23:19:51 +0100 schrieb Wolfgang Barth
<wolfg...@barthwo.de>:

> Eine Landesstraße als 
> tertiary zu taggen halten ich für einen Fehler, auch wenn sie
> relativ schmal ist. Wenn sie keine wichtige Verkehrspolitische
> Bedeutung hätte, dann wäre sie nicht offiziell so eingestuft.

Vorsicht: Z.B. in Thüringen (fast vor meiner Haustür) gibt es noch
Landesstraßen von 4 m Breite (zwei Lkw oder Busse können sich nur mit
Ausweichen auf den Randstreifen begegnen), ohne Mittelstrich und mit
vielleicht 20-50 Kfz pro Stunde, Tempolimit überland 50-70 km/h,
Tonnagebeschränkung auf 7,5 t, also absolut lokaler
Verkehrsbedeutung. Diese Einstufung ist eine Altlast der Wendezeit,
aber nun einmal da. Solche Straßen sollen i.d.R. zur Kreis- oder
Gemeindestraße herabgestuft werden, was sich aber über Jahrzehnte
hinzieht (die Kreise wollen die Straßen nur im sanierten Zustand
übernehmen, das Land hat aber kein Geld dafür; jedes Jahr nur für
einige km). 

Ich tue mich schwer damit, so ein Sträßchen auf eine Stufe mit einer
4- oder 6-spurigen Schnellstraße zu stellen, die auch Landesstraße
sein kann, obwohl es in OSM hier in der Gegend systematisch so
gehandhabt wird. 

-- 
Viele Grüße, Thomas

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