Am 13.12.2011 00:03, schrieb Thomas Wedekind:
Vorsicht: Z.B. in Thüringen (fast vor meiner Haustür) gibt es noch Landesstraßen von 4 m Breite (zwei Lkw oder Busse können sich nur mit Ausweichen auf den Randstreifen begegnen), ohne Mittelstrich und mit vielleicht 20-50 Kfz pro Stunde, Tempolimit überland 50-70 km/h, Tonnagebeschränkung auf 7,5 t, also absolut lokaler Verkehrsbedeutung. Diese Einstufung ist eine Altlast der Wendezeit, aber nun einmal da. Solche Straßen sollen i.d.R. zur Kreis- oder Gemeindestraße herabgestuft werden, was sich aber über Jahrzehnte hinzieht (die Kreise wollen die Straßen nur im sanierten Zustand übernehmen, das Land hat aber kein Geld dafür; jedes Jahr nur für einige km).
In Mecklenburg bin ich aktuell über Kreisstraßen gefahren, die nicht einmal asphaltiert sind. Da passt Deine "nur" schmale Landstraße ganz gut ins Gefüge.
Und in der Wüste sieht eine Straße auch anders aus. Da sind wir uns einig. Die Klassifizierung richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
Da der Osten vielleicht etwas zu vorurteilsbehaftet ist. Auch an der Grenze von NRW nach Rheinland-Pfalz wird die Landstraße gut einen Meter schmaler. Es bleibt aber eine Landstraße.
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