Hallo Bjo, >> Eine Anmeldepflicht besteht demnach nicht! Ein Café ist kein >> Telekommunikationsanbieter. Das Gewerbe in §6 zielt auf den Betrieb >> von Telekommunikationsanlagen ab und nicht auf irgendein Gewerbe, in >> dem kostenlos(!) WLAN angeboten wird. > > Wir erhielten heute folgende Rückmeldung von der BNetzA: > > "Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit ist eine Meldung nach § 6 > Telekommunikationsgesetz (TKG) vorzulegen. Da die Meldung nach § 6 TKG > tätigkeits- und nicht gebietsbezogen erfolgen soll , ist nicht jeder > einzelne / weitere Standort zu melden. Die Meldung hat formblattgebunden > zu erfolgen. Das entsprechende Formular füge ich Ihnen bei." > > Wer hat denn bei dir die entsprechende Auskunft erteilt?
er bezog sich doch nicht darauf, ob man sich allgemein anmelden muß. Dazu hat er keine Aussage in seiner E-Mail getroffen gehabt. Er bezog sich nur darauf ob man zur in Anspruchnahme des Providerhaftungsprivileges angemeldet sein muß. Und das ist, wie er korrekt geschrieben hat, nicht der Fall. Zur Meldung als Provider ist man, soweit ich es in Erinnerung habe, verpflichtet sobald man das gewerbsmäßig macht. Gewerbsmäßig hat weniger etwas mit einem Gewerbe oder einer Firma zu tun, sondern bezieht sich auf Kombination von regelmäßig(im rechtlichen Sinne) und/oder professionell. Das trifft Privatpersonen genauso wie Firmen. Viele Grüße Markus _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
