Am Mittwoch, den 08.10.2014, 22:44 +0200 schrieb Andreas Edler:

> 
> Eine Anmeldepflicht besteht demnach nicht! Ein Café ist kein
> Telekommunikationsanbieter. Das Gewerbe in §6 zielt auf den Betrieb
> von Telekommunikationsanlagen ab und nicht auf irgendein Gewerbe, in
> dem kostenlos(!) WLAN angeboten wird.

Wir erhielten heute folgende Rückmeldung von der BNetzA:

"Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit ist eine Meldung nach § 6
Telekommunikationsgesetz (TKG) vorzulegen. Da die Meldung nach § 6 TKG
tätigkeits- und nicht gebietsbezogen erfolgen soll , ist nicht jeder
einzelne / weitere Standort zu melden. Die Meldung hat formblattgebunden
zu erfolgen. Das entsprechende Formular füge ich Ihnen bei."

Wer hat denn bei dir die entsprechende Auskunft erteilt?

viele Grüße
bjo

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