Am Mittwoch, den 08.10.2014, 22:44 +0200 schrieb Andreas Edler:
> > Eine Anmeldepflicht besteht demnach nicht! Ein Café ist kein > Telekommunikationsanbieter. Das Gewerbe in §6 zielt auf den Betrieb > von Telekommunikationsanlagen ab und nicht auf irgendein Gewerbe, in > dem kostenlos(!) WLAN angeboten wird. Wir erhielten heute folgende Rückmeldung von der BNetzA: "Für die von Ihnen beschriebene Tätigkeit ist eine Meldung nach § 6 Telekommunikationsgesetz (TKG) vorzulegen. Da die Meldung nach § 6 TKG tätigkeits- und nicht gebietsbezogen erfolgen soll , ist nicht jeder einzelne / weitere Standort zu melden. Die Meldung hat formblattgebunden zu erfolgen. Das entsprechende Formular füge ich Ihnen bei." Wer hat denn bei dir die entsprechende Auskunft erteilt? viele Grüße bjo -- xmpp [email protected] bjo.nord-west.org | nord-west.org _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
